Am 11. September 2018 präsentierte die Volksanwaltschaft ihre Bilanz der Jahre 2016 und 2017 für die Steiermark. Dabei erklärten die drei Volksanwälte wo in der Verwaltung der Schuh drücke und sich die Bürgerinnen und Bürger benachteiligt fühlten.
Die Volksanwälte Dr. Peter Fichtenbauer (Vorsitzender der Volksanwaltschaft), Dr. Günther Kräuter und Dr. Gertrude Brinek präsentierten im steirischen Presseclub die aktuelle Bilanz der Volksanwaltschaft zu den Jahren 2016 und 2017.
In diesen beiden Jahren gingen 727 Beschwerden von Steirerinnen und Steirern an die Volksanwaltschaft in Wien. Die Volksanwälte stellten in 87 Fällen “Missstände” fest.
Die Beschwerdeführer fühlten sich dabei in vielen Bereichen von der steirischen Landes- und Gemeindeverwaltung unzureichend informiert und nicht rechtskonform behandelt.
Dabei sprach die Volksanwaltschaft insbesondere von einer problematischen Handhabung von Kanalgebührenerhöhungen, einen entsprechenden Handlungsbedarf in der Psychiatrie Steiermark und massive Missstände im Bereich der steirischen Raum- und Bauordnung, die vor allem aufgrund der örtlichen Leitbilder von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich interpretiert wird.
VOLKSANWALTSCHAFT: “STEIRISCHE VERWALTUNG IM BUNDESLÄNDERVERGLEICH SEHR GUT“
Die Volksanwälte gingen jeweils auf eigene Stammbereiche ein. So sah etwa Volksanwältin Brinek (ÖVP) bei den Themen Sicherheit und Menschenrechte im Bereich des Maßnahmenvollzugs viel Potential nach oben. Dabei sprach die Volksanwaltschaft auch davon, dass die Zahl der gefährlichen Situationen in den Justizanstalten steige, etwa 160 Mitarbeiter würden österreichweit fehlen. Auf den Dauerstreit zwischen Personalvertretung und Verwaltung in der Justizanstalt Jakomini angesprochen, meinte die Volksanwältin, dass sich die “Leitung sehr bemühen” würde.
Der aktuelle Vorsitzende der Volksanwaltschaft Peter Fichtenbauer (FPÖ), monierte wiederum die “Gebührentreiberei” bei Gemeinden, dabei verwies er insbesondere auf zu 100% “selektiv erscheinende” Erhöhungen im Bereich von Kanal- und Entsorgungsabgaben.
Trotzdem wäre die Verwaltung im Bundesländervergleich sehr gut, ein Ranking wurde diesbezüglich bei der Pressekonferenz nicht genannt.
Auch die Tarifsenkung bei mobilen Pflegediensten wurde hier als positiv eingestuft. Gleiches gelte laut Fichtenbauer auch für die Entschädigung von Missbrauchsopfer die als Kinder in Heimen unter Landesverwaltung gequält wurden.
GROßE VERBESSERUNGSPOTENTIALE BEI GESUNDHEITSSTANDARDS:
Kräuter (SPÖ) kritisierte in seinem Statement den Förderalismus in Österreich als deutliches Hindernis bei Einführung und Durchsetzung von Top-Standards in der medizinischen/psychologischen Betreuung. , Hinsichtlich der Angleichung von Kassenleistungen, sei nicht nachvollziehbar, dass etwa in der Steiermark Therapiekosten nicht bezahlt werden, diese in Wien oder Niederösterreich jedoch sehr wohl gedeckt sind.
Kräuter sieht hier Handlungsbedarf. Bundesweit – entgegen mancher “Länderinteressen” – sollten einheitliche Regeln, die sich an der Spitzenqualität orientieren sollen, eingeführt werden.
Der Pflegebereich als Arbeitsplatz und die Erhöhung des medizinischen und pflegerischen Personals sind wesentliche Anliegen der Volksanwaltschaft.
In der aktuellen Debatte über die europaweite Masern-Epidemie, lobte Kräuter jedoch die vorbildliche Leistung der Steiermark und den zuständigen Gesundheitslandesrat Mag. Christoph Drexler, der seiner Meinung nach auf die richtigen Rezepte bei der Vorbeugung (Impfdisziplin) setze.
Der Volksanwalt sieht eine Mindestimpfquote von 95% als zu erreichendes Ziel an. Dabei stellte er auch die Möglichkeit von Sanktionen in den Raum, so könnte man unwilligen Eltern die ihre Kinder aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht impfen lassen, die Familienbeihilfe kürzen.
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