Verwaltungsgerichtshof-Wien-Schwechat-dritte Piste-Österreich-Umweltbescheid

Eine lange Reise ist für den Flughafen Wien „vorerst“ zu Ende gegangen, der Verwaltungsgerichtshof hat dem Umweltverträglichkeitsbescheid stattgegeben und dritte Piste in Schwechat genehmigt.

Nach verschiedenen „langjährigen“ Verfahren u.a. vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof hat nun in letzter Instanz der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen und die Genehmigung zum Bau erteilt.
Die Einsprüche (Revisionsanträge) etlicher Bürgerinitiativen (NGO’s) sowie Anrainerinnen und Anrainern wurden abgewiesen.

Die Betroffenen hatten zusätzlichen Fluglärm als auch den Einfluss auf die Umwelt geltend gemacht. Die Beschwerden bezüglich der Lärmbelastungen bezogen sich jedoch in erster Linie auf jene Landungen, die über das Stadtgebiet von Wien führen.
Der Verwaltungsgerichtshof berief sich in seinem Urteil aber auf den im Antrag des Flughafens enthaltenen Vermerk, dass die dritte Piste nicht für solche Landungen vorgesehen ist. Die Bewilligung des gilt laut einer Aussendung des VwGh gegenüber ORF.at, auch nur für diesen Verwendungszweck.

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VonSivic

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