Innenminister Mag. Gerhard Karner (ÖVP) hat heute vor dem Ministerrat bekanntgegeben, dass die chinesische Video-App TikTok auf Diensttelefonen des Bundes verboten wird. Jedoch soll es für bestimmte Bereiche wie die Öffentlichkeitsarbeit eigene „offene Geräte“ geben. Bundesländer und Gemeinden wird empfohlen TikTok zu verbieten, dies liegt aber in der Kompetenz der jeweils verantwortlichen Politiker.
VERBOT VON TIKTOK AUF DIENSTHANDYS
Seit Monaten wurde über das Verbot der Video-App TikTok auf staatlichen Diensthandys diskutiert, auch ein allgemeines Verbot wurde immer wieder öffentlich angesprochen. Die insbesondere bei der heimischen Jugend beliebt ist. Der österreichische Jugend-Internet-Monitor gibt für das Jahr 2023 an, dass 68% aller Jugendlichen TikTok nutzen.
Grund für das Verbot ist laut Innenminister Karner die Informations- und Datensicherheit, dabei verwies der Minister darauf, dass es sich beim Betreiber der App um ein Unternehmen im chinesischen Staatsbesitz handle. Tatsächlich ist der chinesische Staat am TikTok-Betreiber Byte Dance seit seinem Einstieg 2021 nur zu einem 1% beteiligt. Wirtschaftsbeobachter sprechen jedoch aufgrund des Einsetzen eines chinesischen Regierungsvertreters im Aufsichtsgremiums des Unternehmens, von einer Goldenen Aktie (Golden Share), also einem Anteil der dem Eigentümer einen überproportionalen Einfluss, etwa in Form eines Vetorechts, auf das Unternehmen gewährleistet.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT AUF TIKTOK SOLL FORTGESETZT WERDEN
Österreich folgt mit dem Verbot einem internationalem Trend, schon am 23. Feber diese Jahres hatte die EU-Kommission TikTok auf den Diensthandys von EU-Beamten verboten, auch Kanada ist kurz darauf diesem Beispiel gefolgt. In den USA wird wiederum die längste Zeit mit einem generellen Verbot der App gedroht, wohl auch um zu verhindern, dass der chinesische Staat Einfluss auf die Zivilbevölkerung nehmen könnte und um somit die Zulassung eigener Dienste wie YouTube in China zu erwirken.
Abzuwarten bleibt welche Auswirkungen das Verbot auf die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Institutionen hat. Geplant ist, dass über private oder „offene Handys“ weiterhin gearbeitet werden darf, dienstrechtlich werden hier wohl aber einige Fragen zu klären sein. Auch soll es bei Kanälen von Politikern wie Ministern, Kanzler und Bundespräsident entsprechende Möglichkeiten geben, die App über spezielle Geräte zu betreiben.
Das wird beurteilt werden.
— Michael Bauer (@Bundesheerbauer) May 10, 2023
Eine Einstellung der Informationsangebote von Bundesheer und Polizei auf TikTok ist aktuell nicht vorgesehen. Dennoch ließ der Pressesprecher des Verteidigungsministeriums, Oberst Mag. Michael Bauer, Inside Politics wissen, dass es beurteilt wird, ob das Heer seinen Kanal einstellt oder nicht.
INNENMINISTERIUM ERKLÄRT MAßNAHMEN
Das Innenministerium gab sich diesbezüglich offener, aktuell ist vorgesehen, dass es eine Umstellung auf „offene Handys“ geben soll, die Mitarbeitern ermöglichen sollen Ermittlungen oder Tätigkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit auf der Plattform zu erledigen.
Auf schriftliche Anfrage hat sich der Pressesprecher des Bundesministers, Ministerialrat Markus Haindl, dazu geäußert und die von Innenminister Karner erörterten Punktw kurz erklärt.
INSIDE POLITICS: Wie soll es künftig möglich sein für Polizei, Bundesheer oder andere Behörden/Ministerien/Minister über TikTok Mitteilungen abzusetzen oder werden die TikTok-Kanäle eingestellt? Wenn nicht, wird es hier spezielle Telefone und Konten geben, auf denen nur TikTok installiert ist, oder müssen Mitarbeiter über ihre Privathandys dienstliche Mitteilungen auf TikTok veröffentlichen? Würde es in einem solchem Fall auch zu einem Kostenersatz kommen?
INNENMINISTERIUM: Ist eine dienstliche Nutzung von TikTok notwendig, so werden hierzu „offene Handys“ zur Verfügung gestellt, die ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden (also keine Einbettung in die ministeriumsspezifischen Systeme).
INSIDE POLITICS: Welche Sensibilisierungsmaßnahmen/-kampagnen sind vorgesehen und wird es diesbezüglich auch Kampagnen in Schulen geben? Wird es diesbezüglich auch Vorgaben für Privatunternehmen geben die mit der Bundesverwaltung zusammenarbeiten (z.B. Sicherheitsdienste, Bau-Unternehmen, Medienagenturen, etc.)?
INNENMINISTERIUM: Allgemeine Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen einer digitalen Kompetenzoffensive sind beabsichtigt.
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