Video: Was ist ein meldepflichtiger Videodienst im Internet?
Dr. Susanne Lackner, die stellvertretende Vorsitzende der Komm Austria (öst. Medienbehörde), spricht darüber welche Youtube-Kanäle und Videoplattformen aus Sicht der Medienregulierung als audiovisuelle Mediendienste gelten und somit als Unternehmen gemeldet werden müssten.
Die rechtlich komplexe Materie wird in diesem Beitrag knapp 30 Minuten lang erläutert und ausführlich diskutiert, jedoch zeigt sich deutlich dass die Behörde sich beim Kriterium der „Fernsehähnlichkeit“ bisweilen äußerst schwer tut und somit eine einheitliche Beurteilung nicht möglich ist. Am Ende ist laut Lackner jeder Kanal individuell zu beurteilen.
Näheres zur Regulierung von Youtubern und Videoplattformen finden Sie im Beitrag 291 Rundfunkregulierung in Österreich.
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