Presseaussendung – Staatsanwälte der WKStA betonen parteipolitische Unabhängigkeit

Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft-Politik-Sebastian Kurz-Justizpalast

In einer Presseaussendung nimmt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu den angeblichen Vorwürfen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Stellung. Inside Politics liegt die Pressemitteilung in voller Länge vor.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft veröffentlichte heute eine Presseaussendung zu den angeblichen Anwürfen seitens Bundeskanzlers Sebastian Kurz, bezugnehmt auf das Ermittlungsverfahren in der “CASINO-AG-Affäre”. Kurz soll in einem “Off the Record”-Gespräch mit Journalisten der Staatsanwaltschaft parteipolitisches Taktieren zugunsten der SPÖ vorgeworfen haben und sprach laut einem Artikel der Wochenzeitung Falter sinngemäß von einem “Netzwerk roter Staatsanwälte”. Dabei berief sich der Falter auf Zeugenaussagen anwesender Journalisten, die Zeitung selbst war bei dem Hintergrundgespräch nicht vertreten. Sebastian Kurz wiederum erklärte dass er zwar Kritik geäußert (siehe ORF), aber der WKStA kein parteipolitisches Verhalten unterstellt hätte.

Nun gehen die Staatsanwälte ihrerseits an die Öffentlichkeit und bekunden ihre politische Unabhängigkeit. Die ganze Presseaussendung können Sie hier nachlesen:

WKStA BEKRÄFTIGT PARTEIPOLITISCHE UNABHÄNGIGKEIT

Stellungnahme der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur jüngsten Berichterstattung über die WKStA im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren „Vorstandspostenbesetzungen der Casinos-Austria-AG“

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den gesetzlichen Auftrag, jedem in ihre Zuständigkeit fallenden strafrechtlich relevanten Vorwurf – auch in Fällen mit politischer Relevanz – im Rahmen eines objektiv geführten Ermittlungsverfahrens nachzugehen. Die WKStA entzieht sich keiner sachlichen Kritik. Wir verwehren uns jedoch gegen unsubstantiierte, öffentliche Spekulationen, die den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und den Anschein parteipolitischen Handelns (das letztlich sogar jenem des Amtsmissbrauchs zumindest nahekommt) in den Raum stellen, und weisen diese entschieden zurück.

Als Staatsanwält*innen sind wir schon von Gesetzes wegen zur Objektivität und Wahrheitsforschung verpflichtet (§ 3 StPO) und unterliegen bei unserer Tätigkeit sowohl der Kontrolle der unabhängigen Gerichte als auch der Fachaufsicht durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien. Wir treffen unsere Entscheidungen sachlich, unvoreingenommen und frei von medialer, politischer oder sonstiger Beeinflussung. Wir orientieren uns an dem Berufskodex der Staatsanwält*innen (https://staatsanwaelte.at/wer-wir-sind/berufskodex/), welcher auch eine Enthaltung von jedweder parteipolitischen Tätigkeit vorsieht. So ist insbesondere auch die Leiterin der WKStA kein Mitglied einer Partei bzw hat auch kein Naheverhältnis zu einer solchen.

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VonSivic

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