Pilnacek/Brandstetter-Chats – Präsidenten der vier Oberlandesgerichte distanzieren sich

VonPresseaussendung

5. Juni 2021

Die Chats zwischen dem suspendierten Sektionschef im Justizministerium Mag. Christian Pilnacek sowie dem ehemaligen Justizminister und nun zurückgetretenen Verfassungsrichter Dr. Wolfgang Brandstetter führten zu Irritationen in politischen wie auch juristischen Kreisen. Nun haben sich die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte von Wien, Graz, Linz und Innsbruck von den Aussagen distanziert und unterstreichen die Unabhänigigkeit der österreichischen Gerichte.

PILNACEK/BRANDSTETTER-CHATS FÜHREN ZUR DEBATTE ÜBER DIE JUSTIZ

Im Zuge der durch den Parlamentsklub der NEOS veröffentlichten Akten aus dem Ibiza-Ausschuss wurden an mehrere Medien Chat-/Gesprächs-Protokolle weitergegeben, die etwa das sehr private Verhältnis zwischen dem suspendierten Sektionschef der Strafrechtssektion im Justizministerium Mag. Christian Pilnacek sowie dem ehemaligen Justizminister und nun scheidenden Verfassungsrichter Dr. Wolfgang Brandstetter offenlegen. Dabei ging es aber nicht nur um sachliche Diskussionen und Scherze unter Freunden, sondern auch auch um emotionale Äußerungen des Sektionschefs die in der medialen Aufarbeitung der Kurz-Nachrichten zu massiver Kritik an dessen Verständnis von Rechtsstaat und Demokratie zweifeln ließen.

Die medial verbreiteten Nachrichten führten dazu, dass sich auch etliche hochrangige Vertreter der Justiz nun zu Wort meldeten.

Daher haben sich auch die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte (OLG) Mag. Katharina Lehmayer, Präsidentin des OLG Linz, Dr. Manfred Scaria, Präsident des OLG Graz, Dr. Klaus Schröder, Präsident des OLG Innsbruck und Dr. Gerhard Jelinek, Präsident des OLG Wien, in einer gemeinsamen Presseaussendungen von den publik gewordenen Äußerungen distanziert und die Unabhängigkeit der Justiz sowie ihrer Institutionen unterstrichen. Inside Politics stellt die gesamte Aussendung zum Nachlesen zur Verfügung.

ZUR AKTUELLEN SITUATION DER JUSTIZ IN ÖSTERREICH

Als Präsidentin und Präsidenten der vier Oberlandesgerichte Österreichs sind wir dafür verantwortlich, dass die circa 5800 bei den Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten tätigen Personen, darunter 1678 Richter*innen und 170 Richteramtsanwärter*innen, ihre vom Gesetz umschriebenen Aufgaben zum Wohl der Bevölkerung wahrnehmen können.

Richter*innen sind in Ausübung ihres Amtes weisungsfrei, ihre Entscheidungen unterliegender Kontrolle im Instanzenzug. Ernennungen von Richter*innen liegen Besetzungsvorschlägeder – mit unabhängigen Richter*innen besetzten – Personalsenate zugrunde, von denen der*die Bundesminister*in für Justiz in der Praxis äußerst selten abweicht. Als Oberlandesgerichts-Präsidenten*in sind wir ebenfalls Richter*in und unterstehen nur in gewissen Justizverwaltungssachen dem Weisungsrecht des/der jeweiligen Bundesministers*in.Gerichte (als eigene Staatsgewalt) und Staatsanwaltschaften, zusammengefasst im BegriffJustiz, sind tragende Säulen des demokratischen Rechtsstaats.

Die Akzeptanz ihrer Arbeit und damit das Funktionieren des Rechtsstaats hängen ganz wesentlich vom Vertrauen der Bevölkerung in diese Einrichtungen und ihr streng dem Gesetz verpflichtetes Handeln ab. Richter*innen, Staatsanwält*innen und alle Mitarbeiter*innen der Justiz legen einen Diensteidab, die Verfassung und die Gesetze der Republik Österreich ohne Ansehen der Person, des Standes, des Geschlechts, der Hautfarbe, der sexuellen Orientierung, der Herkunft und der wirtschaftlichen oder politischen Macht zu achten. Diese Verpflichtung wird in höchstem Maße ernst genommen, eingefordert und laufend überprüft. Die Aufsehen erregenden Ereignisse der letzten Tage veranlassen uns zu nachstehenden Feststellungen:

Wir distanzieren uns nachdrücklich von jeder Art der Herabwürdigung, Beschimpfung und Schmähung des Verfassungsgerichtshofs, seiner Mitglieder und seiner Entscheidungen.

Wir weisen ebenso alle Versuche zurück, aus parteipolitischen, persönlichen oder populistischen Gründen das Vertrauen in die Justiz, insbesondere auch in die zur gesetzlichen Strafverfolgung berufenen Staatsanwaltschaften und ihre Amtsträger*innen, zu erschüttern.

Politische Interventionen bei Ernennungsvorgängen widersprechen nicht nur massiv unseren ethischen Richtlinien, sie bleiben bei unabhängigen richterlichen Personalsenaten, welche die Besetzungsvorschläge erstatten, auch erfolglos.

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