348, Parteipropaganda im Netz – Journalismus vs. Parteisoldat_Innen (Teil 3)

Parteipropaganda-Peter Plaikner-Kontrastblog

Sudelseite, Parteipropaganda 2.0, Fakenews, Lügenpresse und alternative Fakten sind Reizworte geworden, die Silberstein-Affäre hat so einen Teil der Methoden moderner Parteipropaganda offen gelegt. Wie beeinflussen solche Seiten auf Facebook und im Netz andere Medien und wie sehr schaden Sie der journalistischen Glaubwürdigkeit insgesamt?

„Totale Überwachung ist mir noch zu wenig, ich will bestimmen was die Leute denken!“
, dieser Satz spricht Bände und zeigt auch auf wie parteipolitische Think-Tanks denken und vorgehen.
Es geht um nicht weniger als die Meinungshoheit, die Kontrolle der Informationsblasen in denen sich die Leute befinden, klassische Medien sprechen Webseiten wie Fass ohne Boden, Kontrastblog und Unzensuriert die Glaubwürdigkeit ab, in dem sie für sich klarstellen, dass diese von parteinahen Funktionären oder Mitarbeitern dieser verfasst werden.

Parteipropaganda im Internet:

Umgekehrt werden laut Medienanalyst Peter Plaikner, aber solcher Art „Plattformen“ von Parteien dafür genutzt um alteingesessene Medien als Informationsträger unter Druck zu setzen, Fakten anders darzustellen und somit das reale Informationsbild zu verzerren. So geht es um die Frage wie man die Wählerschaft auf dem direkten Weg erreicht und somit auf die Filterfunktion von neutral berichtenden Medien verzichtet. Dies ist der Vorteil an sozialen Medien wie Facebook, Snapchat, YouTube usw., sie werden als Nachrichtenträger genutzt, um direkt mit dem „Kunden“ zu kommunizieren.


Video: Peter Plaikner erklärt was aus seiner Sicht Partei-Propaganda im Netz darstellt.

Gleichzeitig wird aber in diesem „Medienkrieg“, denn nichts anderes ist das aktuelle Spektakel, gerne verschwiegen, dass die Inserateneinschaltungen durch Parteien und staatsnahe Betriebe und Organisationen (laut RTR ca. 6.900), knapp 300 Millionen Euro im Jahr ausmachen, dabei kann es durchaus auch bei Kampagnen und oder Medienkooperationen zu Kopplungsgeschäften kommen, welche die Berichterstattung in normalen Zeitungen „beeinflussen“ können.

D.h. Interessensgruppen, wie Parteien und Ministerien oder Kammern kaufen sich durch Werbung, freundliche, positive oder unkritische Berichterstattung ein.
Solcher Art Geschäfte sind zwar laut Mediengesetz §26 verboten und nach §27 mit Strafen von bis zu 20.000 Euro zu ahnden, in der Realität gelten Verwaltungsübertretungen dieses Typs als schwer beweisbar. Siehe dazu auch die Studienergebnisse von Medienforscher Thomas Wolkinger (FH-Joanneum), in der abgefragt wurde ob Journalisten Gefälligkeitsberichterstattung in Redaktionen vermuten. (Mehr dazu in Teil 1 und 2 dieser Serie)

Außerdem kann der Vorwurf der Parteipropaganda auch dazu führen, dass Medien die sich neu am Markt etablieren wollen, von alteingesessenen Blättern bewusst diffamiert werden, auch das ist ein Aspekt des „Informationskrieges“. Das Ziel ist es natürlich selbst immer besser dazustehen, als die Konkurrenz und wenn es in Zukunft um neue Kriterien für Presseförderung oder finanzielle Hilfen geht, könnte auch das ein Argument für Medienhäuser sein sich entsprechend zu positionieren.

Fass ohne Boden eine Parteizeitung 2.0?

Bei Alexander Surowiec und seiner Plattform FoB trifft das nicht zu, immerhin war es diese Seite, die im heurigen Frühjahr einen der größten Wirtschaftskorruptionsfälle in der zweiten Republik aufgedeckt hat und die Geschäfte der Firma Kapsch Trafficcom rund um die Vergabe eines 1,2 Milliarden Euro schweren Auftrages zur Errichtung eines Maut-Systems in Polen, ans Tageslicht brachte.

Dass die Recherche-Operation Rising Star am Ende des Wahlkampfes mit ihren Artikeln über Eveline Steinberger-Kern sich eher auf die Geschäfte der Kanzler-Gattin in Verbindung mit anderen Personen aus dem SPÖ-Umfeld bezogen (wir berichteten), erweckte bei anderen Medien den Eindruck dass das Wirtschaftsbundmitglied Surowiec (siehe seine Transparenzliste (in Wartung)) hier ein Manöver für Sebastian Kurz abzieht. Jedoch sei erwähnt, das etwa Wirtschaftsminister Harald Mahrer ein ehemaliger Geschäftspartner von Christian Kerns Ehefrau ist und die meisten „Enthüllungen“ die interessante Geschäftsverbindungen von Parteimitgliedern oder ehemaligen Funktionären aufzeigen, oft einmal zum politischen Gegenüber führen (Proporz).

Bild: Recherchen über die Kanzlergattin Eveline Steinberger-Kern brachte Fass ohne Boden den Ruf ein, ein schwarzes Blatt zu sein. (Quelle: Fass ohne Boden)

Diese und andere Recherchen unterscheiden Fass ohne Boden (trotz des offenen politischen Bekenntnisses von Alexander Surowiec zum Wirtschaftsbund) von parteipolitisch finanzierten oder motivierten Webseiten, die weniger für Aufdeckungsgeschichten im wirtschaftspolitischen Milieu bekannt sind.

So kooperierte FoB im Frühjahr 2017, gemeinsam mit Puls 4, der Kronen Zeitung und Inside Politics in der Causa um mögliche Untreue und fragwürdige Finanzierungsmittelvergaben durch die ehemalige Chefprokuristin der AWS-Förderungsgesellschaft, die heutige Bildungsministerin Sonja Hammerschmid. Diese Recherche führte zu Ermittlungen Seitens der Staatsanwaltschaft, die im September eingestellt wurden, öffentliche Berichterstattung gab es zur Beendigung dieser Causa, mitten im Wahlkampf, nur in sehr kleinen Dosen. Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass Fass ohne Boden und Inside Politics seit Herbst 2016 zusammenarbeiten.

Unzensuriert.at, ein blaues Massenmedium?

Nicht weniger differenzierter stellt sich die Urheberschaft bei Unzensuriert.at dar, die Webseite betreibt selbständige Recherchen und gehört der 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH an, diese ist an sich wie ein jedes anderes Medienunternehmen zu sehen und findet sich dank ihres Videodienstes auch in der Liste der gemeldeten Abrufdienste auf der Webseite der Medienbehörde Komm Austria/RTR-GmbH.

Bild: Die Deutsche Marine als Flüchtlingshelfer? Unzensuriert provoziert und geht hart mit Angela Merkels Politik ins Gericht. (Quelle: Unzensuriert.at)

Allein der Name des Mediums suggeriert dass es in der Medienbranche Absprachen gibt und daher eine Plattform brauche die öffentlich nicht diskutierte Themen aus dem Nebel des  „Verborgenen“ heraus holt (Stichwort Lügenpresse).
Das bei Diktion wie auch Themenauswahl der Eindruck entsteht, es handle sich um eine FPÖ-nahe Redaktion/Webseite, lässt sich inhaltlich weniger verbergen, Rubriken wie „Die Liste der Einzelfälle“ geben Kritikern der aktuellen Politik einmal mehr Munition und können die öffentliche Meinung durchaus in eine Richtung die den Freiheitlichen gelegen kommt, beeinflussen, aber das probieren grundsätzlich alle Parteien.
Ein interessantes Indiz für die freiheitliche Gesinnung des Mediums, ist übrigens auch der Name des Medienhauses 1848 Medienvielfalt Verlags GmbH, er spielt anscheinend auf die „liberale/freiheitliche“ Revolution von 1848 und damit einhergehende Geburtsstunde der Pressefreiheit im deutschsprachigen Raum an.

Kurze Anmerkung, heuer feiern wir 150 Jahre Dezemberverfassung, was nichts weniger als das Staatsgrundgesetz von 1867 ist und heute noch den Grundstock für die Grundfreiheiten als auch die Pressefreiheit in Österreich bildet.

Kontrast.at die Arbeiterzeitung 2.0?

Zum Schluss widmen wir uns noch dem Kontrastblog dessen Impressum auf den SPÖ Parlamentsklub verweist und sich somit offen als Parteizeitung bekennt.
Thematisch arbeitet man sozialdemokratische Themen ab, das sind etwa das geplante Rauchverbot in Lokalen, soziale Sicherheit, Pflichtmitgliedschaft und Leistungen der Arbeiterkammern usw. . Gerne widmet man sich der Konkurrenz und wie bei Unzensuriert.at sieht man auch im Kontrastblog eine gewisse Färbung der Schlagzeilen wie, „Kurz über sein Wahlprogramm: „Die Friseurin und der Kellner bekommen nichts. Selbstredend“, sollen die politische Konkurrenz abwerten.

Bild: Berichterstattung für 95% der Bevölkerung, immer wieder liest sich das sozialdemokratische Parteiprogramm aus den Artikeln von Kontrast.at heraus. (Quelle: Kontrast.at)

Ähnlich ist es übrigens bei den Autorinnen und Autoren, so ist etwa Veronika Bohrn-Mena eine Mitarbeiterin der Gewerkschaft (GPAdjp) und zudem noch mit dem Liste-Pilz Kandidaten Sebastian Bohrn-Mena verheiratet, dieser war bis heuer Direktor der Volkshochschule Wien-Penzing.

Bild: Auch Videoangebote finden sich auf Kontrast.at. Solche Dienste sind an sich meldepflichtig. (Quelle: Kontrast.at)

Kontrast.at betreibt zudem einen Videodienst der sich in der Liste audiovisuellen Mediendienste auf der RTR-Webseite nicht finden lässt, stellt sich die Frage ob dieses Angebot als gewerbliche Tätigkeit nach dem audiovisuellen Mediendienstegesetz zu sehen ist. Grundsätzlich sind fernsehähnliche Elemente in den Videos zu erkennen und seit dem Urteil gegen FPÖ-TV durch den Bundesverwaltungsgerichtshof sind auch Parlamentsklubs verpflichtet ihre audiovisuellen Mediendienste im Internet prüfen zu lassen.

Einmal mehr zeigt sich, dass Parteien auch wieder zunehmend Medienunternehmen werden, Parteipublikationen werden zunehmend gelesen und in sozialen Netzwerken geteilt, die augenscheinliche „Objektivität“ bleibt beim kurzen hinsehen, liken und teilen auf der Strecke.

Fazit:

Robert Misik sprach sich vor einigen Monaten in seinem Videoblog für ein „Wahrheitsministerium“ aus, diese Institution hätte eine Mammutaufgabe zu bewältigen und egal wie man zu den Argumenten die das Für und Wider von Partei-News-Seiten bekräftigen, steht, die Wahrheit haben weder die einen noch die anderen gepachtet.

Und ob Robert Misik als Wahrheitsminister die nötige Objektivität mitbringt, sei offen in Frage gestellt, denn immerhin ist der Standard-Mitarbeiter auch Buchautor einer Christian Kern-Biographie und Mitverfasser der Plan A-Rede gewesen.
Womit sich auch die Forderungen nach Regulierungen der Presse, Anti-Fakenews-Sonderkommandos oder strengeren Mediengesetzen irgendwann ad absurdum führen, denn die Behördenvertreter müssten neben einschlägig bekannten italienischen Designer-Lokalen, auch die Schlafzimmer von Topjournalisten und Politikern aufsuchen, um verbotene Verbindungen offenzulegen.

Das sieht übrigens der oberste Gerichtshof ähnlich, dieser bewertet die neutrale Berichterstattung in Österreich, laut einem Urteil aus dem Herbst 2016, als nicht mehr gegeben. Zitat: „Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht „neutral“ sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Belangen.“
(OGH, Geschäftszahl 4Ob60/16a, 26.09.2016)

Beweisführung abgeschlossen, mein Team und ich wünschen weiterhin gutes sowie kritisches Lesen und Denken.

Mehr zu diesem Thema in den folgenden Beiträgen:

INSERATE, PRESSEFÖRDERUNG UND CO. (329)
DER JOURNALIST DEIN GESCHÄFTSPARTNER (330)
PARTEIPROPAGANDA IM NETZ (348)

BRAUCHT ES EINE TRANSPARENZDATENBANK FÜR JOURNALISTEN (392)

BIS BALD,

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VonSivic

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