Nach Veröffentlichung von BVT-Bericht – Sachverhaltsdarstellung gegen OE 24 eingebracht – 393

VonSivic

14. November 2019

Nach der Veröffentlichung eines Geheimberichts über den Zustand des BVT hat das Innenministerium eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft gegen die Zeitung Österreich und den Sender OE24 eingebracht. Nun könnten gegen die Redaktion Ermittlungen eingeleitet werden, im schlimmsten Fall könnte OE24 auch seine Sendelizenz verlieren.

Nach einer Hausdurchsuchung am 28. Februar 2018 im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurden die Mitglieder des sogenannten Berner Clubs, einer Kontaktgruppe von 28 Inlandsgeheim- und Nachrichtendiensten, gegenüber der österreichischen Behörde skeptisch.

Die sogenannte BVT-Affäre führte dazu dass die internationalen Partner am 13. Februar ein „Review-Team“ entsandten um Stärken und Schwächen des BVT genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Problem, ein Informant gab den Bericht der Sicherheitsexperten an die Zeitung Österreich weiter und diese veröffentlichte am Dienstag einen Großteils des brisanten Papiers.

BVT-MAULWURF LÖST KRISE IM INNENMINISTERIUM AUS

Nachdem am Dienstag die Medienplattform OE24 und die Zeitung Österreich einen Prüfbericht des Berner-Clubs über interne Vorgänge im BVT veröffentlicht haben, begann intern die Jagd nach dem „Maulwurf“ der die Akten an die Medien ausspielte.

BKA-Bundeskriminalamt-Inside Politics-BVT-Affäre-Berner Club-Bericht
Bild: Das Bundeskriminalamt bestätigte gegenüber Inside Politics die Echtheit der Dokumente und die Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung gegen die Zeitung Österreich an die Staatsanwaltschaft.

Doch auch die Zeitung Österreich steht nun im Visier der Behörden, wie
der Pressesprecher des Bundeskriminalamts (BKA) Vincenz Kriegs-Au gegenüber Inside Politics am Mittwoch Vormittag bestätigte, wurde eine Sachverhaltsdarstellung gegen das Medium bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingebracht wurde.

Über den Inhalt des Schreibens oder die darin aufgelisteten Vorwürfe konnte Kriegs-Au keine weiterführende Auskunft geben. Rechtlich gesehen scheint es jedoch möglich, dass die die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung wegen des Verrats und der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen (§252 STGB) einleitet.

Weiters berichten Österreich und Fass ohne Boden unter Berufung auf interne Quellen im Innenministerium, dass dieses prüfe welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen würden um Hausdurchsuchungen in der Redaktion von OE24 und in Wohnungen von Journalisten durchzuführen.

OE24 VERÖFFENTLICHTE 21 VON 25 SEITEN AUS GEHEIMBERICHT

Die Reaktion des Ministeriums hat mit der Veröffentlichung von Passagen aus einem als geheim eingestuften Papiers zu tun, welches von Sicherheitsexperten aus vier befreundeten Staaten (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Schweiz und Litauen) erstellt wurde.

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Bild: 21 der 25 Seiten des Kontrollberichts des Berner Clubs wurden von Österreich/OE24 veröffentlicht. (Quelle: OE 24/Berner Club)

Im Laufe des Dienstag-Nachmittags erhöhte Österreich/OE24 sogar noch den medialen Druck auf das Innenministerium und publizierte kurzfristig 21 der 25 Seiten des Berichts. Diese sind mittlerweile nicht mehr online abrufbar, liegen aber Inside Politics vor, eine Kopie findet sich außerdem auf Reddit-Austria.

Das Dokument ist jedoch unvollständig, so wurde die Kurzzusammenfassung (Executive Summary) der wichtigsten Beobachtungspunkte (Key Observations) und Verbesserungsvorschläge (Recommendations), die auf den Seiten 4-6 des Berichts zu finden wären, nicht publiziert. Des weiteren fehlt die Seite 9 auf der unter dem Titel „Incident Management“ (Organisationsprozesse) die Vorstellungen und Vorgaben seitens des Berner Clubs erfasst sind.

SCHWERE MÄNGEL IM VERFASSUNGSSCHUTZ

In 156 Punkten werden die gesetzlichen Gegebenheiten, sowie die erzielten Standards und aktuell laufende Reformen erfasst. In Verbindung mit Grafiken, Prozessdiagrammen und Fotografien wurden aber auch eine Vielzahl von Problemen aufgezählt, die darauf deuten dass die operativen Fähigkeiten und Sicherheitsmaßnahmen des BVT nicht den Anforderungen des Berner Clubs genügen.

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Bild: Nachbildung einer Grafik des Computernetzwerkes des BVT aus dem Bericht des Berner Clubs. (Informationsquelle: OE24/Berner Club Security assessment of BVT)

Dabei werden Arbeitsabläufe, bauliche Gegebenheiten und die Zugriffsmöglichkeiten auf Online-/Ethernet-Netzwerke kritisiert. Diese Schwachstellen würden – nach Einschätzung der Expertern –  im schlimmsten Fall auch Dritten und Doppelagenten unbemerkt Zugang zu heiklen Dokumenten ermöglichen. Insbesondere die Möglichkeit von Außen über das BVT-Netzwerk auf die Poseidon Datenbank der Partnerorganisationen zuzugreifen, wurde im Bericht als massive Sicherheitslücke identifiziert.

Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich ein Gesamtbild, dass die Sicherheitsstandards des österreichischen Verfassungsschutz als stark verbesserungswürdig ausweist und teils gravierende Mängel ausweist.

OE 24 KÖNNTE BEI VERURTEILUNG SENDELIZENZ VERLIEREN

Die nun gegen das Medienhaus eingebrachte Sachverhaltsdarstellung könnte weitreichende Konsequenzen haben. Sollte es zu einem Gerichtsprozess und einer Verurteilung kommen, wäre es möglich dass auch die Medienbehörde (KommAustria) ein Verfahren einleitet.

Denn laut §63 Audiovisuellen Mediendienstegesetz (AMD-G), kann einem Senderbetreiber bei „wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen“ die Zulassung entzogen werden. Dies würde auch für die übrigen Vertriebskanäle, wie etwa dem Livestream-Angebot auf der hauseigenen Webseite OE24.at oder dem YouTube-Kanal, gelten. Den entsprechenden Vorgang könnte die Medienbehörde infolge eines Schuldspruches selbst (amtswegiges Verfahren) oder auf Antrag einleiten.

Ein solches Vorgehen wäre allerdings ein absolutes Novum in Österreich und würde damit die Frage in den Raum stellen, ob die reinigende Kraft der Presse als  „vierten Gewalt“, in Anbetracht der gesetzlichen Schranken nicht doch mehr eingeschränkt ist, als seitens der Politik immer wieder behauptet wird.

BIS BALD,
EUER SIVIC

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VonSivic

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