Nach 12 Verhandlungstagen kam es im Prozess rund um die vermeintlichen Falschaussagen vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss gegen Sebastian Kurz und Mag. Bernhard Bonelli zu Freisprüchen und einer Vorteilung. Die Verteidigung meldete nach der Urteilsverkündigung bereits volle Berufung an. Näheres in der Presseaussendung.
SEBASTIAN KURZ VERURTEILT, PRESSEMITTEILUNG ZUR URTEILSVERKÜNDUNG
Sebastian KURZ und Mag. Bernhard BONELLI, MBA wurden wegen ihrer Angaben im Untersuchungsausschuss rund um die Besetzung des ÖBAG Aufsichtsrates wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 1 und 3 StGB zu (bedingten) Freiheitsstrafen verurteilt. Sebastian KURZ zu einer Freiheitsstrafe von acht und Bernhard BONELLI zu sechs Monaten, die Probezeit beträgt jeweils drei Jahre.
Von einzelnen Vorwürfen im Zusammenhang mit ihren Angaben vor dem Untersuchungsausschuss wurden sie hingegen freigesprochen.
Seit dem 18.10.23 wird am Landesgericht für Strafsachen Wien in der Strafsache gegen Sebastian KURZ und Mag. Bernhard BONELLI, MBA wegen falscher Beweisaussage verhandelt. Das Verfahren gegen die Mitangeklagte Mag. Bettina GLATZ-KREMSNER wurde bereits am ersten Verhandlungstag diversionell erledigt.
Gegenstand des Verfahrens sind Aussagen im Ibiza-Untersuchungsausschuss in den Jahren 2020 und 2021 sowie Angaben im Ermittlungsverfahren. Die WKStA wirft den Angeklagten in ihrem umfangreichen Strafantrag vom 9.8.2023 das Vergehen der falschen Beweisaussage in mehreren Fällen vor, die Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Am heutigen Tag erging nach einem umfangreichen Beweisverfahren über den Strafantrag der WKStA das Urteil. Nachdem am Morgen des 12. Prozesstages noch ein russischer Geschäftsmann aus Moskau und im Anschluss ein weiteres Mal Thomas SCHMID (via Videokonferenz) als Zeugen gehört worden waren, folgten auf die teils detaillierten Verlesungen die knapp dreistündigen Schlussvorträge der Parteien. Richter Michael RADASZTICS zog sich noch einmal zurück, bevor er im voll besetzten Großen Schwurgerichtssaal um 19.00 Uhr das Urteil verkündete. Der Schuldspruch betrifft die Angaben von KURZ am 24.6.2020 und jene von BONELLI am 27.1.2021 zur Frage der Aufsichtsratsbestellung der ÖBAG.
VERTEIDIGUNG MELDETE VOLLE BERUFUNG AN
Vor zahlreichen Medien aus dem In- und Ausland und vielen interessierten Zuhörer:innen begründete der Einzelrichter seine Entscheidung unter anderem mit den grundsätzlich glaubwürdigen Angaben des Zeugen SCHMID, die sich auch mit vorliegenden Unterlagen wie Chatverläufen decken. Hinsichtlich jener Fakten, in welchen es zu Freisprüchen kam führte der Richter in der umfangreichen Begründung auch aus, dass es teilweise an konkreten Vorhalten im Untersuchungsausschuss und entsprechenden Beweisen gefehlt habe und auch der Vorsatz in diesen Fällen nicht nachweisbar sei.
Die WKStA gab keine Erklärung ab, die Verteidiger meldeten unmittelbar volle Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Da es sich um das Urteil eines Einzelrichters handelt, ist das Oberlandesgericht Wien für die Entscheidung zuständig.
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