Englische Pubs müssen schließen. Mit 1. Februar dürfen auf dem europäischen Festland keine englischen Pubs mehr offen halten. Denn durch den Brexit erlischt das exklusive Markennutzungsrecht EU-Staaten.
Im Gegensatz zum Reise- oder Aufenthaltsrecht, dem Zoll oder anderen Vereinbarungen haben die EU und Großbritannien in diesem Bereich keine Übergangszeit vereinbart. Jene Pubs die die britische Trinkkultur den Festlandeuropäern näher gebracht haben, müssen daher mit heute schließen und verlieren ihre Konzession.
ENGLISCHE PUBS MÜSSEN SCHLIEßEN
Der Hintergrund ist die Eintragung des Begriffes “English Pub” als exklusive britische Marke bei der Welthandelsorganisation. Zwar müssen Lokale sich nicht als englisches Pub bezeichnen, es muss aber im Namen der Bar eine Bezug zug Großbritannien wie etwa “Churchill”, “Old Portsmouth Pub”, “Queen Elizabeth” oder “Prince Charles” vorhanden sein, auch müssen Möbel und übrige Innenausstattung den englischen Stil wiederspiegeln und in jedem Pub ein Gemälde von “Queen Elizabeth II.”, bzw. dem jeweils aktuellen Monarchen aufgehängt sein. Außerdem dürfen nur englische Gerichte serviert werden und die Belegschaft darf mit den Kunden nur in englischer Sprache kommunizieren.
Mit der Registrierung des “English Pubs” als Marke wollte die britische Regierung 1991 verhindern, dass durch das Aufkommen solcher Lokale in anderen Staaten, die Institution die das “Englische Pub” darstellt, verwässert wird.
Zudem brauchten Unternehmer die außerhalb der EU ihr Lokal eröffneten eine eigene Betriebsprüfung durch das britische Gesundheitsministerium. Für “Englisch Pubs” innerhalb der Europäischen Union entfiefl aufgrund des freien Marktrechts dieses Verfahren.
GENEHMIGUNGSVERFAHREN ÜBERFORDERN GESUNDHEITSMINISTERIUM
Durch den EU-Austritt kommt aber für viele Betreiber nun das Aus. Der Hintergrund ist jedoch banal, da das britsche Gesundheitsministerium nicht ausreichend Beamten hat um in den kommenden 11 Monaten die knapp 80.000 “English Pubs” die es in den 27 EU-Mitgliedsstaaten gibt, zu prüfen, wollten die britischen Verhandler von sich aus keine Ausdehnung der Übergangsfrist auf solche Lokalitäten. Der EU-Chefverhandler Michel Barnier sagte auf Nachfrage von den Eintagskronen, dass es einfach eine administrative Entscheidung der Briten für diesen Programmpunkt keine Fristenverlängerung zuzulassen.
Weder das Angebot der französischen und deutschen Regierungen auf eigene Kosten Gesundheitsexperten und Köche zur Verfügung zu stellen um die Prüfungsverfahren schneller erledigen zu können, noch die Forderung der Belgier künftig belgische Pommes zu “Fish and Chips” servieren zu dürfen spielten bei diesem Thema eine Rolle, die Briten konnten einfach nicht die Ressourcen aufbringen fristgerecht pro Tag 239 Pubs zu konzessionieren und im selben Zeitraum noch ausländische Fachkräfte für diese Prüfungen auszubilden.
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