Seit Dienstag sorgt das sogenannte „Ali-Video“, ein Werbespot der FPÖ, für mediale Aufregung. Claudio Schiesl aka Sivic sieht sich die Rechtslage im Strafgesetzbuch als auch im Medienrecht genauer an.
Das Ali-Video auf dem Videoangebot von FPÖ-TV sorgte dieser Tage für gehörigen medialen und politischen Wirbel. Vielfach war dabei von Hetze, Rassismus und der Verbreitung von Hass die Rede.
In der aktuellen Folge von On The Grid schaut sich Claudio Schiesl/Sivic das Video live an und betrachtet die rechtlichen Hintergründe die hinter der Klage der NEOS gegen den Freiheitlichen Parlamentsklub stecken.
Video: Wie sieht die rechtliche Seite rund um das „Ali-Video“ aus?
Immerhin könnte eine Verurteilung des Klubs bis hin zum Entzug der Sendegenehmigung durch die KommAustria führen. FPÖ-TV ist nämlich als gewerblicher Abrufdienst gemeldet, untersteht somit auch dem Rundfunkrecht und laut diesem ist die Verbreitung von Hass und Hetze (§30 (2) AMD-G) etwa gegen Minderheiten verboten.
Doch was ist wirklich daran dran und wie sieht die Gesetzeslage konkret aus?
Näheres dazu im Video, bei Fragen zum Inhalt schreiben Sie bitte an redaktion@inside-politics.at.
Update: Am 7. Dezember 2018 reichte die Sozialistische Jugend Österreich (SJ), eine Beschwerde bei der KommAustria als Aufsichtsorgan ein.
Linksammlung zu den Quellen im Video:
Link zum Ali Video auf Reddit-Austria:
Die FPÖ kann ihre Videos zwar löschen, aber ich kann sie vorher speichern!
byu/Alpenkitz inAustria
Bekanntgabe der Klage durch die NEOS:
Anzeige gegen die FPÖ wegen Verhetzung § 283 STGB eingebracht. https://t.co/l9sYV8h5eN
— Das Neue Österreich (@neos_eu) November 13, 2018
§ 281 Verhetzung, Strafgesetzbuch
§ 30 (2) Hass und Hetze in audiovisuellen Mediendiensten
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