Laut einer Presseaussendung der FPÖ wurde der parteieigene YouTube-Kanal FPÖ-TV teilweise gesperrt. So kann die Partei aktuell keine Videos mehr hochladen, alle anderen Beiträge sind weiterhin normal abrufbar. Die Freiheitliche Partei ortet in dem Vorgehen durch YouTube einen Zensurversuch. Inside Politics hat sich diesen und andere Fälle angesehen.
FPÖ WIRD AM HOCHLADEN NEUER VIDEOS GEHINDERT
Am Samstag veröffentlichte die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) eine Presseaussendung mit dem Titel „FPÖ – Kickl zur YouTube-Sperre: Wir wurden den Mächtigen, den Eliten und dem System wohl zu unangenehm!“ und beklagte dabei die teilweise Sperre von „FPÖ-TV“ auf YouTube. Mit 194.000 Abonnenten ist dieser Kanal mit Abstand der größte unter jenen der österreichischen Parteien, die sonst nur zwischen 1.000 und 7.000 Abonnenten aufweisen.
Laut Parteichef Herbert Kickl ist ein Hochladen neuer Beiträge aufgrund einer vorübergehenden Sperre nicht mehr möglich. Tatsächlich fand der letzte „Upload“ in der Video-Rubrik am 7. Mai 2023 statt, der jüngste Kurzbeitrag (YouTube-Short) stammte vom 27. April.
Aus parteiinternen Kreisen hieß es Sonntag Nachmittag vorerst nur „inoffiziell“, dass man sich die Sache rechtlich ansehen wird. Begründet wird dies mit einer Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs durch YouTube. Damit ist der Einfluss der Plattformen auf die Kommunikation von Parteien gemeint, so könnte bei gezielter Sperre oder Benachteiligung von Partei-Angeboten ein verzerrtes Bild geschaffen werden. Das wäre insbesondere in Wahlkämpfen ein Problem und würde tatsächlich zu Verzerrung führen.
Die Debatte dazu läuft schon seit Jahren. Gleichzeitig besagen Kritiker, dass es keinen Anspruch auf ein Konto in einem sozialen Netzwerk gäbe und solcher Art Sperren demnach auch völlig gerechtfertigt wären. Umgekehrt sind soziale Medien heute unverzichtbar in der Kommunikation mit Kunden oder Wählern geworden.
Facebook hatte etwa 2019, mitten im EU-Wahlkampf, den länderübergreifende Werbekampagne zu politischen Themen untersagt. Das galt nicht nur für Parteien sondern auch für Zeitungen, TV-Sender und andere Nachrichtenplattformen. So mussten sich alle Anbieter von News-Seiten auf Facebook registrieren und mit der jeweiligen Nationalität ausweisen. Wer etwa keinen Mitarbeiter mit deutscher Staatsbürgerschaft in seinem Team hat, darf auf diese Weise auch keine Werbung für seine eigenen Inhalte in Deutschland machen. Ein massiver Eingriff in den Wettbewerb und damit in die Informationsfreiheit.
SPERREN GIBT ES AUF ALLEN PLATTFORMEN
Ob der Identitäre Martin Sellner auf Facebook, Twitter und YouTube, der ehemalige US-Präsident Donald Trump auf Twitter oder politisch völlig unbedarfte Personen wie der österreichische Tech-YouTuber/-TikToker Techmagnet (Stefan Warecka) auf TikTok, sie alle wurden auf die ein oder andere Weise, berechtigt oder unberechtigt von den Plattformen auf denen sie aktiv sind dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit gebannt.
Warecka, der 1,6 Mio Abonnenten hat, beklagte das unlängst in mehreren TikTok-Videos und sprach von einem nicht nachvollziehbarem und unverständlichem Verhalten seitens des TikTok-Betreibers Byte-Dance. Er holte sich daraufhin die Hilfe einer Anwältin und schaltete eine Agentur ein, kurz darauf wurde er entsperrt.
Auch Inside Politics war von Sperren auf Facebook betroffen, dies war in den Jahren 2019/2020 der Fall. Der Grund waren Interviews mit Martin Sellner und dem Journalisten Roman Möseneder in den Jahren davor, die plötzlich von der Plattform gelöscht und im Nachhinein und lange nach der Löschung, nochmals als Verstoß gegen die Community-Richtlinien eingestuft wurden. Gleichzeitig wurden Inhalte oder Verlinkungen anderer Medien zu Beiträgen mit oder über Martin Sellner nicht entfernt.
Rechtlich ist das ein Problem, denn hier greifen die Plattformen in die Pressefreiheit ein und das anscheinend mit unterschiedlichem Maß und Härte. Vielleicht spielt es bei den Straf-Maßnahmen auch eine Rolle ob der Betroffene ein guter Werbekunde ist oder nicht, aber diese Vermutung ist gänzlich im Bereich der Spekulation angesiedelt.
FEHLERHAFTE FILTER UND IHRE „UNGEWOLLTEN“ NEBENWIRKUNGEN
Doch gehen die Einschränkungen schon lange weiter und nehmen dabei durchaus interessante Auswüchse an. Twitter hatte 2021 Nutzer darauf hingewiesen, dass ein Bild der Grünen Mediensprecherin im Nationalrat, Mag. Eva Blimlinger, möglicherweise ein sensibler und somit „anstößiger“ Inhalt sein könnte. Blimlingers Frisur und Brille haben hier aus nicht weiter erkenntlichen Gründen den Algorithmus anschlagen lassen. Das Beispiel zeigt aber welche Probleme das Sperren und vorsorgliches Filtern von Inhalten mit sich bringen kann.
Besonders heikel wird es wenn etwa Sujets missverstanden werden und Filter den Wahlaufruf der Stadt Wien für die Wiener Landtagswahl im Jahr 2020 mit nationalsozialistischen Transparenten aus der Zeit des 2. Weltkriegs verwechseln.
In solchen Fällen wäre es aber auch sehr empfohlen bereits beim Design der Sujets mehr Sensibilität an den Tag zu legen.
Die Automatisierung zeigt damit verschiedene Schwächen auf. Dies hat nicht zuletzt auch mit dem internationalen Kontext zu tun in dem sich Plattformen wie Facebook, Whatsapp, Telegram, Twitter, TikTok, YouTube oder etwa Snapchat bewegen. Algorithmen und Filter müssen selbst den ausgefallensten Mediengesetzen und kulturellen „No-Gos“ genüge tun. Weshalb es nicht selten zu Problemen beim automatisierten Löschen oder Sperren von Inhalten kommt.
Gleichzeitig nutzen auch politische Gegner, Aktivisten oder Personen die gewisse Abneigungen gegen bestimmte Influencer, Blogger oder Vlogger hegen, die Meldesysteme der Plattformen aus um diese einfach anzuschwärzen, ohne dass es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt. Das Ziel ist es einfach den anderen zu Schwächen oder auch finanziell zu schädigen.
Google versucht beispielsweise mit einem eigenen Transparenz-Bericht offenzulegen was gelöscht und wie oft gelöscht wird. So wurden allein im 4. Quartal 2022 6.449.291 Kanäle weltweit entfernt.
FAZIT:
Die angeführten Beispiele und die Sperre von FPÖ-TV zeigen auf, dass die Regulierung von sozialen Medien weiterhin medienrechtliches Neuland darstellt.
Die zeitweilige Einschränkung oder gar Löschung eines parteipolitischen Angebotes durch eine Plattform stellt wie jene von Nachrichten-Kanälen einen massiven Einschnitt in die Meinungsfreiheit dar.
Hier stellt sich also die Frage wie sehr Nationalstaaten durch eigene Regeln oder die Europäische Union durch das geplante EU-Medienfreiheitsgesetz eingreifen können, um gegen ungerechtfertigte Formen der Zensur in sozialen Netzwerken oder Video-Sharing-Plattformen vorzugehen. Am Ende werden aber wohl wieder die Gerichte entscheiden müssen, was berechtigt ist und was nicht. Die Presse- und Meinungsfreiheit bleibt somit eine unendliche Geschichte.
BIS BALD,
EUER SIVIC
INSIDE POLITICS – MEHR ALS TAGESPOLITIK…