Die Affäre rund um die Grazer Stadtpartei der FPÖ nimmt kein Ende. So dauern die Ermittlungen bald drei Jahre an. Nun hat das Land Steiermark einen Antrag auf Privatbeteiligung im Ermittlungsverfahren gegen Personen aus der FPÖ-Graz und -Steiermark gestellt. Nun stellt sich die Frage wie die Stadt Graz als potenziell geschädigtes Opfer agieren wird?

FPÖ-SKANDAL IN GRAZ – ERMITTLUNGEN OHNE ENDE

Seitdem im Nachklang zur Grazer Gemeinderatswahl 2021 der ehemalige Finanzreferent der FPÖ-Graz, bis dahin im Brotberuf Immobilien-Chef der Stadt-Graz, Mag Matthias Eder, gestanden hatte 700.000 Euro veruntreut zu haben, begannen die Ermittlungen gegen ihn, gegen seine politische Umgebung und gegen die Stadtpartei der Freiheitlichen. Zuerst wurden in Graz die Untersuchungen via der Staatsanwaltschaft aufgenommen. Kurze Zeit später erklärte sich die Grazer Staatsanwaltschaft für befangen, was zu einer Zuteilung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt führte.

Bis zu zwei Millionen Euro aus Mitteln des Gemeinderatsklubs der Grazer Freiheitlichen und darüber hinaus auch Gelder der steirischen Landespartei scheinen über die Jahre in verschiedener Weise an Funktionäre, an Zwischengeparkte, an Vereine wie Firmen ergangen zu sein. Im Rahmen der Ermittlungen kam es auch zu mehreren Hausdurchsuchungen. Dabei wurde als Zufallsfund auch NS-Material (Bücher, Bilder etc.) sichergestellt. Die Verfahren wegen Wiederbetätigung wurden mittlerweile wieder eingestellt, da nicht bewiesen werden konnte, dass diese Materialien tatsächlich verbreitet wurden.

Zudem wurde im Frühjahr bekannt, dass die STA Klagenfurt ein Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornographie eingeleitet hat. Hier wurde ebenfalls zufällig, entsprechend einschlägiges Material auf dem Laptop eines ehemaligen Gemeinderats der FPÖ entdeckt und sichergestellt. Es gilt in allen Fällen die Unschuldsvermutung.

LAND STEIERMARK STELLT ANTRAG AUF PRIVATBETEILIGUNG

Am 9. August wurde durch die Kleine Zeitung bekannt, dass sich das Land Steiermark dem Ermittlungsverfahren gegen mehrere FPÖ-Funktionäre ua. dem Parteiobmann der FPÖ-Steiermark, Mario Kunasek, und dem ehemaligen Parteiobmann der Stadtpartei, Mag. (FH) Mario Eustacchio, als Privatbeteiligter anschließt. Ob in naher Zukunft auch mit einer Anklage zu rechnen ist, bleibt abzuwarten; für alle Personen gilt die Unschuldsvermutung. Brisanz hat die Affäre aufgrund der nahenden Wahltermine auf Bundes- und steirischer Landesebene.

Angesichts der Kritik an der Justiz bei clamorosen Verfahren durch die Kräutner-Kommission, die den politischen Einfluss auf die Justiz, als Folge des Selbstmordes des ehemaligen Sektionschef Mag. Christian Pilnacek untersuchte, dürften auch in diesem Fall Staatsanwälte wie Richter entsprechend überlegt und vorsichtig agieren.

Der Antrag des Landes auf Privatbeteiligung wird laut Kleine Zeitung damit begründet, dass Fördergelder des Landes möglicherweise nicht richtig verwendet wurden. Dass der Antrag im Einvernehmen von Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler (ÖVP) und Landeshauptmann Stellvertreter und Finanzlandesrat Anton Lang (SPÖ) bei der STA Klagenfurt auch so kurz vor der Landtagswahl, am 24. November, eingebracht wurde, ist nicht minder brisant.

Sollte die Staatsanwaltschaft das Ansuchen genehmigen und sich das Land Steiermark dem Verfahren als Privatbeteiligter anschließen können, hat dieses das Recht auf Akteneinsicht und bei einem Schuldspruch auch die Möglichkeit, potenziell zweckwidrig verwendete Fördermittel zurückzufordern. Es bleibt daher abzuwarten ob in den nächsten Monaten weitere Details aus den Ermittlungsakten an das Licht der Öffentlichkeit geraten. Dass der Einblick in die Verfahrensakten Einfluss auf den Wahlkampf und eventuelle Koalitionsverhandlungen mit der FPÖ haben könnte, liegt jedoch nahe.

STADT GRAZ BLEIBT VORERST BEIM OPFERSTATUS

Nachdem das Land Steiermark den Antrag auf Privatbeteiligung gestellt hat, stellte sich auch die Frage wie die Stadt Graz hierbei weiter vorzugehen gedenkt bzw. wie diese bisher vorgegangen ist.

Auf eine diesbezügliche Anfrage antwortete der Magistratsdirektor der Stadt Graz, Mag. Martin Haidvogl, wie folgt:

Der Stadtsenat der Stadt Graz hat bereits im Juni 2022 beschlossen, eine Erklärung nach § 65 Z1 Lit c StPO gegenüber der Staatsanwaltschaft Klagenfurt abzugeben. Damit ist der mögliche Opferstatus offiziell, womit Informations- und Verfahrensrechte verbunden sind. Derzeit wird dieser Status als ausreichend angesehen, insbesondere auch im Hinblick auf Akteneinsicht. Es wird allerdings laufend evaluiert, ob es darüber hinaus – je nach Verfahrensstadium – angezeigt sein könnte, den Status als Privatbeteiligter anzustreben.

Die zitierte Passage (§ 65 Z1 Lit c StPO) der Strafprozessordnung besagt dabei, dass ein Opfer eine Person sein kann, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten hat oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte.

Es bleibt daher abzuwarten ob die Stadt nun dem Land folgt oder an ihrem eigenen Weg festhält. Ein entsprechender Entschluss wird wohl nicht vor September (am 19. September endet die Sommerpause im Gemeinderat) getroffen und zuvor auf politischer Ebene diskutiert werden.

BIS BALD,
EUER APZ UND SIVIC

VonSivic

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