Sebastian Kurz und Heinz Christian Strache kündigten bereits im Jänner 2018 die Indexanpassung der Familienbeihilfe für EU-Ausländer an. Die nun in Kraft getretene Regelung wird von Brüssel scharf kritisiert. Nun hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode und der damit verbundenen Amtszeit der schwarz-blauen Bundesregierung hängt die Debatte in der Luft. Die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe für EU-Ausländer auf das jeweilige Lebensniveau im Heimatland sorgt für entsprechend harte Diskussionen. Insbesondere Länder mit geringeren Lebens- und Lohnstandards klagen von einer massiven Ungleichbehandlung, umgekehrt sieht die österreichische Regierung die Zahlung der Kinderbeihilfe an Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten als ungerechte Subvention und sieht Angestellte ohne Kinder hier im Nachteil. Die Beihilfen würden in den Empfängerländern zu einem sozialen Ungleichgewicht führen.
Gleichzeitig plant aber Schwarz-Blau das Jahr 2019 zum thematischen Jahr der Pflege zu machen und will in der Branche, in der wiederum hauptsächlich ausländische Arbeitskräfte tätig sind, die Förderungen und damit die Löhne/Einkommen erhöhen. Sollte es hierbei aber zu keiner Anpassung des Steuerfreibetrages von 11.000 Euro kommen, dann wäre die Einnahmen über die über die Grenze hinaus gehen zu versteuern. Dies würde dann wohl zu massiven Einschnitten führen und die Thematik mit der 24 Stunden Zuhause-Betreuung verschärfen. Denn die Kinderbeihilfe galt in dieser Branche als “versteckte” Subvention für die Pflegekräfte.
EU KOMMISSION STARTET VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN
Die EU-Kommission sieht die Sache anders als die österreichische Bundesregierung und verweist auf den Grundsatz “Gleiche Leistungen für gleiche Steuern/Arbeit”. Großbritannien, als auch Deutschland haben in solchen Bereichen in der Vergangenheit schon mehrmals versucht ähnliche Wege einzuschlagen wie Österreich jetzt auch, bislang blieb der Erfolg aus und die “Sozial-Union” erhalten. Einzig die Europäische Union selbst zahlt bei ihren Arbeitnehmern “indexangepasste” Förderungen/Zusatzleistungen aus, auf diesen Umstand beruft sich unter anderem Familienministerin Juliane Bogner-Strauß die dem Verfahren sehr gelassen gegenübersteht.
In einer Aussendung der Kommission wird aber nun genau erklärt wie das weitere Vorgehen aussieht und was nun konkret gemacht wird:
Die Kommission hat heute beschlossen, Österreich ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Darin geht es um neue Rechtsvorschriften, die eine Indexierung der Familienbeihilfen und einschlägiger Steuerermäßigungen bei EU-Bürgerinnen und –Bürgern vorsehen, die in Österreich arbeiten und deren Kinder im Ausland leben. Arbeits- und Sozialkommissarin Thyssen erklärte: „Es gibt in der EU keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, in gleicher Weise wie lokale Arbeitskräfte zum Sozialsystem beitragen, dann sollten sie auch in den Genuss der gleichen Leistungen kommen – auch wenn ihre Kinder im Ausland wohnen. Es gibt in der EU keine Kinder zweiter Klasse.”
Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Österreich hat die Europäische Kommission das Vertragsverletzungsverfahren offiziell eingeleitet. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Anmerkungen der Kommission zu reagieren. Dann kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt die Kommission an Österreich – und zwei andere EU-Länder -, damit diese ihre Anstrengungen verstärken, dass auf genetische Ressourcen, wie z.B. Heilpflanzen, landwirtschaftliche Kulturpflanzen und Tierrassen gemäß dem Nagoya-Protokoll zugegriffen wird. Die Länder sind insbesondere verpflichtet, die für die Anwendung zuständigen Behörden zu benennen. Auch fordert die Kommission mit einem Aufforderungsschreiben die österreichischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die Kosten einer Behandlung in einem anderen EU-Land im Rahmen der EU-Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU) bis zu der Höhe erstattet werden, die für eine Behandlung in Österreich gilt.
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Österreichs Regierung hat nun zwei Monate zeit sich zu erklären und auf den Brief aus Brüssel zu antworten, danach wird die Sache wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof eine Fortsetzung finden.
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