Seit 2016 gibt es in Deutschland eine Förderung von Elektroautos in der Höhe von 4.000 Euro. 2.000 Euro zahlt der deutsche Fiskus, die andere Hälfte kommt vom jeweiligen Automobilhersteller, allerdings werden nur Fahrzeuge bis zu einem Nettopreis von Nettopreis von 60.000 Euro gefördert
Laut der Wochenzeitschrift Autobild konnten Käufer aber nur dann einen Tesla Modell S75D bestellen, wenn sie ein zusätzliches „Komfortpaket“ für 13.101 Euro dazu kauften. Tesla bestreitet die Vorwürfe, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Förderung auszahlt, hat aber nun erste Konsequenzen aus den Recherchen der Fachzeitschrift und einer seit Juli laufenden Prüfung gezogen und mit 30. November 2017 das Modell S75D von der Liste der förderwürdigen Fahrzeuge gestrichen.
Tesla kritisierte bereits bei der Einführung der Förderung die Höchstgrenze von 60.000 Euro (Nettopreis), die deutsche Autohersteller bevorzugen würde.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass es durchaus auch Kunden gab, die das Auto „nackt“ für einen Bruttopreis von 69.019 Euro erstanden hätten. Autobild gab an, dass zumindestens ein Abnehmer nach längerer Urgenz mit dem Tesla-Kundendienst ein Basismodell erhalten und bei der Lieferung, zu seinem Erstaunen, auch alle Extras des „Komfortpakets“ bekommen habe. Womit sich aber die Fragen stellen, ob es das Modell S75D überhaupt in dieser „Basisversion“ gibt und es sich um eine Art unlauteren Wettbewerb bei der Angebotslegung handelt.
Von den 1.274 für Tesla Modelle eingebrachten Förderanträgen wurden 834 bewilligt und Prämien für 648 Fahrzeuge ausbezahlt, die Förderung pro Auto durch den deutschen Staat beträgt 2.000 Euro, nun könnte eine Schadensersatzforderung von mind. 1.2 Millionen Euro gegenüber dem amerikanischen E-Auto-Pionier fällig werden.
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