Energiekrise – Schubladenverordnung des Landes Steiermark bleibt geheim – 452

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Kurz vor dem Jahreswechsel gab die Fachabteilung für Katastrophenschutz des Landes Steiermark bekannt, dass für den Fall einer Strommangellage (Energieengpass) eine Schubladenverordnung ausgearbeitet worden ist. Mit dieser soll im Notfall das Strommanagement des Bundeslandes geregelt. Inside Politics wollte wissen wie dieser Erlass konkret aussehen soll, denn der Inhalt blieb bisher unter Verschluss.

SCHUBLADENVERORDNUNG IM FALLE EINES STROMMANGELS

Am 30. Dezember 2022 veröffentlichte das Kommunikationsreferat des Landes Steiermark unter dem Titel „Schubladenverordnung“ ausgearbeitet: Steiermark für Fall der Fälle gerüstet“ eine Pressemitteilung zu einem geplanten Erlass, der im Falle einer Strommangellage in Österreich schlagend werden soll. In der Aussendung wurde damit argumentiert, dass aufgrund des volatilen Energiemarktes (Gas, Kohle, Heizöl) als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, der Wassermangel in vielen europäischen Flüssen und Stauwerken sowie außerplanmäßige Revisionen von AKWs (insbesondere in Frankreich) eine geringe, jedoch im Vergleich zur Vergangenheit höhere Wahrscheinlichkeit einer Lastunterdeckung und damit eine mögliche Energielenkung zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität bestehe.

In anderen Worten, die Russland-Sanktionen und die aktuelle Situation am europäischen Strommarkt könnte dazu führen, dass das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) den Ländern Verbrauchskontingente vorschreiben und somit den Stromverbrauch rationieren könnte. Daher müssten die Bundesländer mit eigenen Verordnungen auf eine im „Falle des Falles“  bundesweit erlassene Verordnung durch die verantwortliche Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) reagieren.

Die Fachabteilung für Katastrophenschutz unter der Führung von Hofrat Mag. Harald Eitner erhielt somit den Auftrag einen Entwurf auszuarbeiten, der auch an die Einsatzorganisationen (u.a. Landesfeuerwehrverband, Rotes Kreuz, Polizei, Bundesheer) weitergeleitet wurde. Dieser sieht etwa eine Unterteilung der Steiermark in sechs Zonen vor, in denen es abwechselnd für maximal vier Stunden pro Tag zu Flächenabschaltungen kommen soll, um die dann vom Ministerium vorgegebenen Einsparungsziele zu erreichen. Krankenhäuser sind laut Eitner im Gespräch mit Antenne Steiermark von den Maßnahmen ausgenommen.

Dabei ist mittlerweile anzumerken, dass in diesen Vier-Stunden-Intervallen nicht die gesamte Zone abgeschalten wird sondern die Stromversorgung nur soweit zurückgefahren werden soll, bis die Energieeinsparungsziele erreicht sind (Details siehe weiter unten).

VERÖFFENTLICHUNG DER SCHUBLADENVERORDNUNG KÖNNTE FÜR VERUNSICHERUNG SORGEN

Da in der Presseaussendung ein Verweis auf die Texte der entsprechenden Bundes- und Landes-Verordnungen fehlte, fragte Inside Politics beim Referat für Kommunikation des Landes Steiermark nach. Am 9. Jänner 2023 erhielt unsere Redaktion die Antwort von Pressereferent Martin Schemeth.

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Bild: Die Originalanfrage von Inside Politics an das Land Steiermark vom 30.12.2022.

Aufgrund der umfassenden Beantwortung seitens der Landesverwaltung hat Inside Politics die Fragen aus der originalen Presseanfrage an die nun vorliegenden Antworten angepasst.

INSIDE POLITICS: Wie sieht die sogenannte Schubladenverordnung konkret aus und welche Maßnahmen gibt die in der Presseaussendung vom 30.12.2022 genannte Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) vor?

LAND STEIERMARK: Es gibt zur Stromlenkung derzeit keine veröffentlichte Verordnung des BMK, die in Kraft ist. Die kommt „im Fall des Falles“ – niemand möchte natürlich, dass es notwendig wird, diese zu erlassen. Dafür notwendig wäre unter anderem auch eine Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats.

Dahingehend auch die guten Nachrichten der letzten Tage: Laut Expertise der Fachleute für Energie und Wetter ist Europa für diesen Winter so gut wie „safe“ (Faktoren: weniger Verbrauch durch milde Witterung, Speicherstände beim Gas, vermehrt hinzukommender Strom aus französischen Atomkraftwerken etc.). Das BMK wird aller Voraussicht nach nicht zu Stromlenkungsmaßnahmen gezwungen sein und daher auch den Ländern keine Einsparung vorschreiben müssen.

Dadurch ist klar, dass die steirische Schubladenverordnung zumindest bis zum nächsten Winter in der Schublade bleiben wird. Da sich die dafür zuständigen Ebenen natürlich weiterhin mit dem Thema einer möglichen Stromlenkung beschäftigen werden, wird diese (sehr technische) Verordnung aber wahrscheinlich am Ende des Jahres schon wieder anders aussehen – um keine provisorischen Informationen zirkulieren zu lassen, wollen wir die Verordnung daher auch medial lieber in der Schublade lassen – wir bitten um Verständnis!

DETAILS ZU DEN STROMLENKUNGSMAßNAHMEN

INSIDE POLITICS: Wie sieht im Detail die Stromabschaltung in den genannten sechs Zonen aus, spielen hier die Smart Meter in den Haushalten eine Rolle, nach welchen Prioritäten (Behörden, Industrie, priv. Haushalte etc.) soll die Abschaltung erfolgen?

LAND STEIERMARK: Im Fall der Stromlenkung sind im Sinne der Gleichbehandlung jeweils die Zonen nacheinander für vier Stunden betroffen. Es wird nicht die gesamte Zone abgeschaltet, sondern in der betroffenen Zone KANN der Strom abgeschaltet werden. Dies geschieht in dem Ausmaß, bis die Einsparungsvorgabe des BMK erfüllt ist. Der Entwurf der Verordnung regelt daher, zu welchen 20 Stunden am Tag ein Verbraucher NICHT betroffen sein wird, und zu welchen vier Stunden er betroffen sein KANN!

Smart Meter etc. sind für die Stromlenkung nicht relevant.

INSIDE POLITICS: Wie sind die sechs Zonen geographisch gegliedert?

LAND STEIERMARK: Die Zonen orientieren sich an den Netzen der 52 Stromversorgungsunternehmen der Steiermark. Gemeinde- oder Bezirksgrenzen (teilweise auch Landesgrenzen) spielen dabei keine Rolle, die Aufteilung entspricht den technischen Gegebenheiten. Ungefähr entsprechen die Zonen folgenden geographischen Regionen:

  • Ennstal und Oberes Murtal
  • Leoben und Mürztal
  • West- und Südweststeiermark
  • Oststeiermark und Südoststeiermark
  • Zentralraum mit Graz-Umgebung und Teilen von Graz
  • Der Rest von Graz

Inside Politics bedankt sich für die umfassende Beantwortung durch das zuständige Landesreferat.

BIS BALD,
EUER SIVIC

INSIDE POLITICS – MEHR ALS TAGESPOLITIK…

VonSivic

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