Corona-Krise – Wie beeinflusst die Pandemie die Gesetzgebung? – On The Grid Ep: 259

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Welche Maßnahmen erfordert die Corona-Krise? Welche Gesetze gibt für den Fall einer Pandemie und welchen Vorzeichen werden aktuell neue Rechtsnormen erstellt? Der Addendum-Redakteur Moritz Moser ist mit dieser Materie bestens vertraut und erklärte gegenüber Inside-Politics welche Hürden Gesetze nehmen müssen.

DIE CORONA-KRISE UND DIE GESETZGEBUNG  – JOURNALIST MORITZ MOSER IM INTERVIEW

Der Politikwissenschafter Moritz Moser arbeitet als Journalist für die Rechercheplattform Addendum und ist bekannt für seine subtilen wie auch sehr pointierten Analysen von Gesetzestexten. Insbesondere in der momentanen Corona-Krise sind sein Wissen wie auch seine Meinung sehr gefragt.


Video: Politik-Journalist Moritz Moser sprach mit Claudio Schiesl darüber wie Covid-19 die Gesetzgebung beeinflusst.

So folgt Moser stets dem gesamten Weg den ein Gesetz nimmt und zählt in seinen Berichten nicht nur die Entwicklungsschritte und die Entscheidungsfindung im Parlament auf sondern beschäftigt sich auch mit den Reaktionen und Interventionen der jeweiligen Interessensgruppen sowie der Rezeption durch die Bevölkerung.

Im Gespräch mit Claudio Schiesl sprach der gebürtige Vorarlberger über den Reiz seiner Arbeit, historische Anekdoten der Gesetzeswerdung und wie er die aktuellen Covid-19-Maßnahmenpakete der Bundesregierung ethisch und rechtlich einschätzt.

Zweites COVID-19-GESETZ OFFENSICHTLICH VERFASSUNGSWIDRIG

Dabei arbeitet Moritz Moser auch Beweggründe für die Einführung von Rechtsregeln sowie Widersprüche zu anderen Normen auf. So schrieb er erst kürzlich darüber, warum durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetzes das 2. Covid-19-Gesetz – mit dem insgesamt 42 Gesetze geändert oder neu erlassen wurden – verfassungswidrig war und später noch einmal korrigiert werden musste.

Dabei ging es um die nun der Bundesregierung zugesprochene Möglichkeit Telekommunikationsbetreiber anzuweisen im Krisenfall Warnungen an die Bevölkerung auszuschicken.
Wenn ein Unternehmen die Nachrichtenübermittlung unterlässt, kann dieses Vergehen mit einer Strafe von zu 37.000 Euro geahndet werden. Da man aber vergaß das Inkrafttreten dieser Strafbestimmung mit dem richtigen Datum zu versehen, trat das Gesetz „theoretisch“ rückwirkend in Kraft.

Solcher Art Regelungen sind eindeutig verfassungswidrig, denn es darf keine  Diskrepanz zwischen Beschlussfassung, Veröffentlichung und Inkrafttreten eines Gesetzes mitsamt seiner Sanktionsmöglichkeiten geben.
Aufgrund der Tatsache dass diese Novelle des Telekommunikationsgesetz Teil eines Sammelgesetzes mit einer Vielzahl anderer Rechtsnormen war, wurde sie trotz ihrer offensichtlich verfassungswidrigen Bestimmung von Bundeskanzler Van der Bellen unterschrieben und ist damit als „verfassungskonform“ zustande gekommen bestätigt. 

Mehr zu diesem und anderen Themen finden Sie im Video.

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VonSivic

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