Corona-Test-Österreich-Steiermark-Graz-Flughafen-Rotes Kreuz

Die zweite Runde der Corona-Tests wird zwischen 15. und 17. Jänner 2021 durchgeführt. Das sogenannte Gesetz zum „Freitesten“ ist nun in der Begutachtungsphase angelangt und wird von Opposition wie auch Bürgern und Wirtschaftsvertretern scharf kritisiert.

FREITESTEN-GESETZ: DETAILS KLÄRT DIE VERORDNUNG

Die Bundesregierung plant in Absprache mit den Bundesländern eine zweite Reihe von Coronatests, diese sollen von 15. bis 17. Jänner 2021 angeboten werden. Um die Zahl der Testwilligen zu erhöhen, hat man geplant, dass die Ausgangssperren (Lockdown) für Probanten die negativ auf Covid-19 getestet werden, am 18. Jänner enden sollen, für alle anderen Personen gelten die Beschränkungen bis 24. Jänner. Dafür befindet sich auch ein eigenes Freitesten-Gesetz bis heute (3. Jänner) in der parlamentarischen Begutachtungsphase.

Freitesten-Gesetzestext-Artikel 1
Bild: Der Gesetzestext zum „Freitesten“ gibt lediglich vor, dass eine Bestätigung auszufüllen ist, die im Bedarfsfall einer Behörde vorzuzeigen ist. (Quelle: Parlament.gv.at)

Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass es wieder möglich sein soll Betriebsstätten und Veranstaltungen nach Vorlage eines negativen Coronatests besuchen zu dürfen. Jedoch sind die konkreten Regelungen nicht Teil des Gesetztextes sondern werden durch den zuständigen Gesundheitsminister mittels Verordnung bestimmt.

Die öffentlich kolportierte Möglichkeit ab 18. Jänner Theater, Kinos, Museen und andere Freizeiteinrichtungen besuchen oder in den Urlaub fahren zu können, ist damit abhängig vom Minister und wird nicht im Gesetzestext festgelegt.
Dies gilt auch für die geplante Regelung, dass der Test nicht älter als 48 Stunden sein darf, auch die Form der akzeptierten Tests (PCR, Antigen, etc.) ist jeweils vom Text der Verordnung abhängig.

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Bild: Wie das Freitesten detailliert geregelt ist, kann durch eine Verordnung bestimmt werden. (Quelle: Parlament.gv.at)

Die Kontrolle darüber soll bei den jeweiligen Veranstaltern oder Beherbergungsbetrieben liegen. Auch in der Gastronomie ist eine Testpflicht geplant, diese soll durch die Behörden stichprobenartig geprüft werden, Gäste müssen dann ein negatives Attest vorlegen welches nicht älter als eine Woche ist.

Da nicht immer staatliche Testeinrichtungen zur Verfügung stehen ist damit zu rechnen, dass es bei Apotheken, Kliniken oder privaten Instituten zu einer erhöhten Nachfrage von Coronatests kommen wird. Ob die Veranstaltungs-, Hotellerie- und Gastronomiebranche durch die „Test-Pflicht“ für Konsumenten attraktiver wird bleibt abzuwarten, jedenfalls bleibt die Lage in diesen Bereichen der heimischen Wirtschaft weiterhin gespannt.

KRITIK AN MAßNAHMEN-REGIME NIMMT ZU

Das Gesetz ist insgesamt stark umstritten, die Opposition sieht hier einen Angriff auf die Freiheitsrechte gegeben und beurteilt die kurze Begutachtungsphase die noch heute Abend endet als Farce. Durch das hohe öffentliche Interesse am Gesetzestext ist auch die Webseite des Parlaments mit der aktuellen Zahl der Aufrufe immer wieder überlastet. So sind derzeit die eingebrachten Stellungnahmen auch nicht einsehbar.

Bild: Derzeit ist die Einsicht der Stellungnahmen – und damit die Zustimmung zu den bereits abgegebenen Kommentaren – nicht möglich, bis Mitternacht können aber Bürger noch ihre Meinung zum Gesetz kundtun. (Quelle: Parlament.gv.at)

SPÖ, FPÖ und NEOS drohen zudem mit einer Blockade im Bundesrat und könnten damit den Plan für ÖVP und Grünen das Gesetz vor dem 18. Jänner auf Schiene zu bringen zu Fall bringen. Dabei argumentieren die Sozialdemokraten mit der hohen Infektionszahl (über 1.000, die FPÖ mit der Schaffung eines Zweiklassensystems in getestete und nicht-getestete Personen und die NEOS kritisieren, dass der Gesundheitsminister durch das Gesetz eine weitreichende Generalvollmacht ausgestellt bekommen würde selbstständig Betretungsverbote zu erlassen.

Gleichzeitig steigt aber auch der der Widerstand gegen die Maßnahmen der Bundesregierung an sich. So marschierten am Samstag Nachmittag (2.jänner 2020) nach behördlichen Angaben 900 Demonstranten vom Grazer Hauptbahnhof aus über die Annenstraße zum Hauptplatz der steirischen Landeshauptstadt.

Dort fand dann auch eine Schlusskundgebung statt, an der laut Schätzung von Inside Politics-Redakteur August Peter Zurk noch ca. 400 bis 500 Personen teilgenommen haben sollen. Dabei wurden diese von ca. 70 bis 80 Polizisten begleitet. In den Nebengassen zum Hauptplatz  standen derweil mehrere politische Beobachter die sich die Lage genauer angesehen hatten. Sowohl in den Medien als auch aus Polizei- und Politik-Kreisen hieß es dazu, dass der Protestzug aus mehreren politischen Lagern bzw. auch Personen bestanden haben dürfte die keiner politischen Bewegung zuzuordnen wären.

ANMELDUNG ZUM „FREITESTEN“ STARTET AM 4. JÄNNER

Die Anmeldung für die zweiten großflächigen Corona-Tests sind ab 4. Jänner, nicht wie vom Land Steiermark irrtümlich ausgeschickt ab 1, Jänner, via Internet auf Österreich-testet.at. Gleichzeitig ist auch eine telefonische Anmeldung unter 0800220330 möglich, diese ist jeweils von 7:00 bis 22:00 Uhr besetzt. In der Steiermark sind alle Personen, die älter als sechs Jahre sind und hier wohnhaft sind, aufgerufen sich testen zu lassen.

Dafür stehen laut Hofrat Mag. Harald Eitner (Katastrophenschutz) 188 Teststationen mit rund 887 Spuren bereit. In Graz wird es bereits ab Freitag dem 15. Jänner möglich sein sich zwischen 13:00 und 19:00 Uhr testen zu lassen, in der übrigen Steiermark sind die Zentren am 16. und 17. Jänner jeweils zwischen 8:00 und 20:00 Uhr geöffnet. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder unter Vorlage einer Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten, die Teststation betreten..

Personen, die Covid-19-Krankheitssymptome aufweisen bzw. sich zum Zeitpunkt der Massentests im Krankenstand oder in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, sind von der Testung ausgeschlossen.

In der Presseaussendung des Landes Steiermark wurde der Begriff des „Freitestens“ nicht erwähnt.

BIS BALD,
EUER SIVIC

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VonSivic

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