Miklautz-Oberlandesgericht Graz

Im Zuge von Ermittlungen rund um die Verletzung des Amtsgeheimnisses bezugnehmend auf Abrechnungen und Gehaltsauszahlungen an den Klagenfurter Magistratsdirektor Dr. Peter Jost, geriet Anfang dieser Woche der investigative Journalist Franz Miklautz in den Fokus der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Miklautz wurde Mittäterschaft vorgeworfen, woraufhin sein Smartphone und Laptop beschlagnahmt wurden.

OSTA GRAZ LÄSST ERMITTLUNGEN GEGEN MIKLAUTZ  EINSTELLEN

Der Journalist Franz Miklautz ist aufgrund seiner kritischen Berichterstattung und Aufdeckungen schon mehrmals von denen kritisiert oder angegriffen worden gegen die er recherchiert hatte. Nun ging auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen den Reporter vor, der in der Vergangenheit u.a. für das Nachrichtenmagazin Profil tätig war.

Miklautz war aufgrund von Recherchen rund um besonders hohe Gehalts- und Überstundenzahlungen im Klagenfurter Rathaus von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vorgeworfen worden, zur Verletzung des Amtsgeheimnisses beigetragen zu haben. Daraufhin wurden am Montag, sowohl sein Smartphone als auch sein Laptop auf Anordnung der STA Klagenfurt sichergestellt.

Diesen Umstand teilte Miklautz auch am 20. Juni auf seinem eigenen Blog Mediapartizan.at mit. Nun kam aber die Wende, nach entsprechenden Berichten und Protesten von Medienhäusern sowie journalistischen Vereinigungen wie Reporter ohne Grenzen, dem Presseclub Concordia und dem Österreichischen Journalisten Club (ÖJC), setzte sich Justizministerin Dr. Alma Zadic (Grüne) mit dem Sachverhalt auseinander.

Dies tat aufgrund der Berichterstattung auch die Oberstaatsanwaltschaft Graz (OSTA) und stellte im Einvernehmen mit dem Ministerium fest, dass die ihr unterstehende Staatsanwaltschaft in Klagenfurt ohne ausreichende Beweislast handelte. Am Donnerstag wurde daher bekannt, dass nun die Weisung erging, das Verfahren einzustellen. Näheres in der Presseaussendung.

PRESSEAUSSENDUNG VOM 22. Juni 2023 IN DER „CAUSA FRANZ MIKLAUTZ“

Die Oberstaatsanwaltschaft Graz hat gestern über Medienberichte von der Sicherstellung von Datenträgern des Journalisten Franz Miklautz Kenntnis erlangt. Es wurde umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet und die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Berichterstattung unter Aktenvorlage ersucht. Nach Prüfung des Berichts und der Akten erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz die Weisung, das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen.

Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der der Verletzung des Amtsgeheimnisses Verdächtigen war nicht anzunehmen. Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz. Das Verfahren gegen die der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter ist weiterhin anhängig. Das auch durch die Strafprozessordnung geschützte Redaktionsgeheimnis darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert.

Oberstaatsanwaltschaft Graz, am 22. Juni 2023

EOStA Mag Erich Leitner, Leiter der Medienstelle

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VonSivic

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