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Während bei den Zivildienern bereits über die „ungleiche“ Bezahlung diskutiert wurde, ist dieses Thema bei der nun eingerückten Miliz medial wenig debattiert worden. Denn auch hier werden Freiwillige besser bezahlt als solche die zum Einsatzpräsenzdienst einbeordert wurden.

Seit zwei Wochen dienen 1.350 einbeordete Milizsoldaten und 250 Freiwillige im sogenannten „Covid-19“-Einsatz des Bundesheeres. Die Mission fällt unter die im Wehrgesetz § 2 vorgegebenen Aufgabenbereiche zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung als auch dem Katastrophenschutz. Dabei wird auch die Polizei bei Sicherungs- und Kontrollaufgaben (z.B. Grenzkontrollen, Schutz von Botschaften und öffentlichen Einrichtungen) unterstützt.

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Bild: 2.300 Soldaten wurden ursprünglich zum Covid-19-Einsatz einbeordert. Inklusive Freiwillige leisten nun ca. 1.700 Milizionäre ihren Dienst.

Ursprünglich war die Einberufung von 3.000 Mann geplant, dann wurden nur 2.300 schriftliche Einbeorderungen versandt. Schließlich rückten 1.350 Soldatinnen und Soldaten (exklusive den 250 Freiwilligen) zum Einsatz ein.

Bundesheer-Sprecher Oberst Mag. Michael Bauer begründet dies auf Nachfrage damit, dass das Heer einen Ausgleich zwischen den militärischen Erfordernissen und den Wünschen der Wirtschaft gesucht habe.

UNGLEICHE BEZAHLUNG IN DER MILIZ SORGT FÜR MISSGUNST

Doch neben der sehr geringen Mobilisierungsquote gibt es auch einen weiteren Kritikpunkt. Denn ähnlich wie bei den Zivildienern die sich freiwillig zu einem außerordentlichen Zivildienst meldeten und mehr Geld ausbezahlt bekommen als solche bei denen der Dienst verlängert wurde, werden auch Freiwillige besser bezahlt als die Soldaten die zum Einsatz verpflichtet wurden.

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Bild: Die Besoldung der Soldaten ist für Einbeordete und Freiwillige unterschiedlich. Das liegt am Heeresgebührengesetz aus dem Jahre 2001.

Verdient ein Gefreiter der für eine „freiwillige Waffenübung“ (fWÜ) einrückt in etwa 3.187,- Euro, erhält sein zum Einsatzpräsenzdienst „einbeordeter“ Kamerad nur ca. 1.878,- Euro als Sold.

Bild: Während einbeordete Milizsoldaten eine Pauschalentschädigung, eine Dienstgradzulage und ein Einsatzmonatsgeld erhalten, …

Der Unterschied ergibt sich aus dem Wegfall der als Einsatzprämie (etwa 1.300) bekannten Zulage (Heeresgebührengesetz §9). Letztere wird aber nur jenen Anspruchsberechtigten ausbezahlt, die sich freiwillig zum Dienst gemeldet haben (siehe Milizgebührenrechner).
Diese ungleiche Bezahlung ist im Heeresgebührengesetz vorgesehen und wird nun entsprechend kritisiert.

 
Bild: … wird der Sold der Milizsoldaten die zu einer freiwilligen Waffenübung einrücken, durch die Einsatzprämie (im Rechenbeispiel 1.308,63 Euro) deutlich erhöht. (Quelle: Milizgebührenrechner)

Innerhalb der Truppe sorgt dies bereits für Unmut, denn freiwillige und eingezogene Soldaten verrichten laut Bundesheer auch die gleichen Aufgaben und Tätigkeiten. Somit scheint das Heeresgebührengesetz dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung (§7 BV-G) entgegenzustehen.

Bild: Wie Mag. Obmann vom Pressestab des Verteidigungsministeriums bestätigt, werden freiwillige und einbeorderte Milizsoldaten abhängig vom Rang, für die selben Aufgaben herangezogen.

Dass es daher zu Klagen beim Verfassungsgerichtshof – wie bereits bei den Zivildienern angekündigt – kommen könnte, ist nicht auszuschließen.

VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM IST BEMÜHT VERBESSERUNGEN ZU ERREICHEN

Auf politischer Ebene haben vor allem die Freiheitlichen das Problem benannt, Manfred Haidinger von der freiheitlichen Bundesheergewerkschaft sprach in einer Presseaussendung davon, eine Neidgenossenschaft vermeiden zu wollen und fordert eine gerechte Bezahlung der Soldatinnen und Soldaten.

Dabei ist aber festzustellen, dass die FPÖ gemeinsam mit der ÖVP im Jahr 2001 zum letzten Mal besagtes Gesetz reformiert hat, eine Anpassung der Gehaltsschemen wurde damals scheinbar übersehen.

Bild: Das Verteidigungsministerium ist bemüht die Lage der Soldaten zu verbessern, dafür braucht es aber auch politische Initiativen.

Doch wie steht das Bundesheer selbst zu der Thematik der ungleichen Bezahlung?
Mag. Bernhard Obmann vom Pressereferat des Verteidigungsministeriums sagte dazu auf Anfrage von Inside-Politics: „Das BMLV ist ständig bemüht, Verbesserungen für unsere Soldaten zu erreichen.“

FAZIT:

Dem Ministerium ist die Situation bekannt, ob die Regierung hier gesetzliche Initiativen setzt, bleibt indes abzuwarten. Möglicherweise wird erst ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Klarheit bringen und die aktuelle Regelung aufheben als auch in weiterer Folge eine Gesetzesänderung beschleunigen.

Doch auch die derzeit eher verhaltene öffentliche Kritik zeigt auf, dass es, im Gegensatz zur Debatte bei den Zivildienern, wenig mediales Interesse gibt sich der Sache zu widmen. Somit liegt der Ball letztendlich bei den politischen Verantwortungsträgern und den Richtern.

BIS BALD,
EUER SIVIC

PS: Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen bei Herrn Oberst Mag. Michael Bauer und Herrn Mag. Bernhard Obmann von der Pressestelle des Verteidigungsministeriums.

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VonSivic

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