Die bisherige Verfassungsgerichtshofpräsidentin Brigitte Bierlein wird die neue Bundeskanzlerin von Österreich. Claudio Schiesl und August Peter Zurk analysieren die Lage.
VERFASSUNGSRICHTERIN BIERLEIN WIRD ERSTE BUNDESKANZLERIN
Bundespräsident Alexander Van der Bellen präsentierte heute die neue „Übergangskanzlerin“ Brigitte Bierlein. Frau Dr. Bierlein ist aktuell die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes und übernimmt mit Anfang nächster Woche (Montag) die Aufgaben des interimistisch beauftragten Bundeskanzler Hartmut Löger (ÖVP). Mit ihr wird auch erstmals eine Frau Bundeskanzlerin. Sie wird mit ihrer „Beamtenregierung“ bis zur Angelobung eines neuen Kabinetts (nach den Neuwahlen), die Amtsgeschäfte führen.
Video: August Peter Zurk und Claudio Schiesl debattieren über die neue Bundeskanzlerin und die ersten Namen der Übergangsminister.
August Peter Zurk und Claudio Schiesl analysierten die Wahl des Bundespräsidenten und sprachen im Livechat auch über die Entscheidung im Parlament, welche die politische Landschaft Österreichs gehörig umkrempelte. Die beiden Politik-Insider diskutierten dabei auch über die ersten Ministernamen, die bereits öffentlich von der neuen Bundeskanzlerin genannt wurden und versuchten mögliche Entwicklungen für die Zukunft abzuleiten.
NEUE MINISTER BRAUCHT DAS LAND
Brigitte Bierlein nannte bei ihrer Präsentation durch den Bundespräsidenten auch bereits erste Namen, die allesamt aus der Verwaltung kommen. So soll der neue Justizminister der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Clemens Jabloner werden. Als Außenminister nannte Sie Alexander Schallenberg.
Ziel ist es laut der zukünftigen Bundeskanzlerin und des Bundespräsidenten, mit diesem Kabinett (Beamtenregierung) keine neuen Gesetze oder Reformen einzuleiten, sondern die Tätigkeit der Verwaltung sicherzustellen. So bleibt auch offen, in wie fern die politischen Entscheidungen der Vorgängerregierung Kurz, die nun im parlamentarischen Prozess befindlichen Novellen, Gesetze, oder auch ministeriale Verordnungen zurückgenommen bzw. fortgeführt werden.
Das betrifft etwa die bereits in Teilen eingeleitete Steuerreform, die Entwürfe für die Digitalsteuer, die Klarnamenpflicht im Internet und etliche andere Projekte.
Wie bereits unter Innenminister Eckhart Ratz geschehen, dieser hatte mehrere Anordnungen von Herbert Kickl zurückgenommen, könnte dieses Vorgehen auch einige der Gesetzesvorschläge betreffen. Das Kabinett Bierlein wird sich wohl eher zurückhalten, auch wenn es schon Stimmen gibt, die sich gerne die ein oder andere rechtliche Änderung zum Thema Parteien-Kontrolle oder Entpolitisierung des ORF wünschen würden.
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