Der Immobilieninvestor René Benko wurde heute in seiner Villa in Innsbruck verhaftet, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft begründet diese mit den Tatbeständen der Tatbegehungsgefahr und der Verdunkelungsgefahr.
Kurz Zusammengefasst geht es bei der Festnahme von René Benko um die folgenden drei Punkte, die die WKSTA heute Früh per Presseaussendung kund gemacht hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
- Benko wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr festgenommen
- Er soll eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen
- Festnahme auf Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durch Soko Signa des Bundeskriminalamts nach Bewilligung des Landesgerichts
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft informiert im Verfahrenskomplex Signa über folgende Verfahrensschritte zur Aufklärung der Causa:
1. FESTNAHME VON RENÉ BENKO
BENKODie Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Festnahme von Signa-Gründer René Benko angeordnet. Die Festnahme wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt und von der Soko Signa des Bundeskriminalamts heute vollzogen.
Grund für die Festnahme ist der dringende Tatverdacht hinsichtlich nachfolgend geschilderter Straftaten. Als Haftgründe werden sowohl Tatbegehungsgefahr als auch Verdunkelungsgefahr angenommen.
[UPDATE: 23.01.2025, 13.15 Uhr]
Der Beschuldigte wurde einvernommen. Im Anschluss daran hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt seine Einlieferung in die Justizanstalt angeordnet und beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gestellt. Darüber muss vom Gericht binnen 48 Stunden ab Einlieferung in die Justizanstalt entschieden werden.
[UPDATE ENDE]
BETREFFEND TATBEGEUNGSGEFAHR:
Insbesondere soll René Benko unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben. Damit habe er Vermögenswerte verschleiert und das in der Stiftung vorhandene Vermögen weiterhin dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen.
Das ergibt sich für die Staatsanwaltschaft aus Ergebnissen der intensiven Ermittlungen der vergangenen Monate, insbesondere einer Telefonüberwachung, einer Auswertung des Nachrichtenverkehrs des Beschuldigten und den Aussagen von Geschäftspartnern, Geschäftsführung und Mitarbeitern, die seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vernommen wurden.
BETREFFEND VERDUNKLUNGSGEFAHR:
Weiters soll der Beschuldigte nachträglich eine Rechnung hergestellt und damit Beweismittel gefälscht haben, um drei hochpreisige Schusswaffen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen.
Der Festnahme lag der dringende Tatverdacht in folgenden Verfahrenssträngen des Verfahrenskomplexes Signa zugrunde:
- Faktum: Kapitalerhöhung durch Geldkarussell
René Benko soll Gesellschafter der Signa Holding GmbH zu weiteren Investments im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft verleitet haben, dies unter dem Vorwand selbst durch die Familie Benko Privatstiftung ebenfalls Geld zuzuschießen. Dabei soll er die Investments der getäuschten Gesellschafter zum Teil durch Überweisungen über mehrere Unternehmen hinweg schlussendlich als seinen eigenen Beitrag zur Kapitalerhöhung ausgegeben haben.
(Siehe auch: Causa Signa: Hausdurchsuchungen an mehreren Standorten in Wien und Tirol)
- Faktum: Villa Eden Gardone
Verdacht der Untreue gegen René Benko und weitere Personen: Die Signa Holding GmbH soll eine luxemburgische Beteiligungsgesellschaft samt der dazugehörigen Gardasee-Villa (Villa Eden Gardone) an die liechtensteinische INGBE Stiftung verkauft haben, dies jedoch ohne ausreichenden Gegenwert.
(Siehe auch: Causa Signa: Hausdurchsuchungen an mehreren Standorten in Wien und Tirol)
- Faktum: Insolvenz René Benko
Verdacht der betrügerischen Krida: Konkret soll Benko unter anderem faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung sein und dies im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer verheimlicht haben. Er habe damit Vermögenswerte verschleiert und das in der Stiftung vorhandene Vermögen weiterhin dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen. Weiters soll der Beschuldigte Vermögenswerte, wie z.B. hochpreisige Waffen, Uhren und anderes verborgen bzw. ohne angemessene Gegenleistung veräußert und dadurch die Befriedigung von Gläubigern verhindert bzw. geschmälert haben.
(Siehe auch: Causa Signa: Hausdurchsuchungen an mehreren Standorten in Wien und Tirol)
2. BILDUNG EINES JOINT-INVESTIGATION-TEAMS MIT DEUTSCHEN STAATSANWALTSCHAFTEN
Vor kurzem hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch einen weiteren Kooperationsschritt im Signa-Verfahrenskomplex gesetzt: Die WKStA hat ein Joint-Investigation-Team (JIT) mit den Staatsanwaltschaften Berlin und München I gebildet. Dadurch ist es möglich, im Verfahrenskomplex unbürokratischer und effizienter grenzüberschreitend zu ermitteln.
3. WEITERES NEUES FAKTUM IM VERFAHRENSKOMPLEX
Weiters wurden die Ermittlungen nun auch auf einen neuen Verfahrensstrang ausgedehnt:
- Faktum: Investmentbetrug betreffend Projekt Franz am Bahnhofsplatz München
René Benko und ein weiterer Beschuldigter sollen Verantwortliche eines ausländischen Staatsfonds veranlasst haben, mittels Anleihen in das Immobilien-Projekt Franz am Bahnhofsplatz München (Deutschland) zu investieren. Tatsächlich soll der Anleiheerlös nicht zur Gänze in das vereinbarte Projekt investiert, sondern ein Großteil des Geldes zweckwidrig verwendet worden sein.
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