Auf 326 Seiten haben sich ÖVP und GRÜNE nach fast zwei Monaten Verhandlungen über ein gemeinsames Regierungsprogramm geeinigt. Die Themen sind vielfältig, doch finden sich auch einige Punkte darin die auch schon im Schwarz-Blauen Koalitionsvertrag vereinbart waren.
REGIERUNGSPROGRAMM MIT STARKEM AUF MEDIEN- UND NETZ-POLITIK
Am 2. Jänner präsentierten ÖVP und GRÜNE ein gemeinsames
Regierungsprogramm. Sebastian Kurz (ÖVP) und Werner Kolger (GRÜNE) sprachen bei der Vorstellung des 326 Seiten umfassenden Programms vom Besten aus beiden Welten. Auffallend ist, dass neben den klassischen Themen wie Sicherheit, Wirtschaft und Soziales auch Bereiche wie etwa der Medien-, der Netz- und der KI-Politik einiges an Raum zugesprochen wurde. So soll etwa das ORF-Gesetz reformiert und Subventionen für nicht-kommerzielle Radiosender und die Filmförderung aufgestockt werden.
Zudem soll es eine Überarbeitung und Vereinfachung aller Mediengesetze geben. Dabei wurde auch auf die Umsetzung der neuen EU-Urheberrechtslinie erwähnt. Die damit einhergehende Einführung über Uploadfilter könnte hier noch für entsprechende Debatten führen, die GRÜNEN und die ÖVP standen sich bei der vorangegangenen Abstimmung im EU Parlament konträr gegenüber.
Weiters soll es neue Regeln zum Thema Hass im Netz und dem Kampf gegen Desinformation geben, eine Neuausrichtung oder explizite Reform der Medienbehörde, wie im vorhergehenden Regierungsprogramm, ist aber nicht mehr vorgesehen. Auch die Einführung der Klarnamenpflicht ist laut der Bürgerrechtsgruppe Epicenter.works nicht mehr geplant. Dafür ist aber eine Aufstockung der Datenschutzbehörde geplant und der Dastenschutz soll generell mehr Bedeutung erhalten.
Auch beim Einsatz von künstlicher Intelligenz soll es Pilotprojekte und Förderprogramme geben. Das Regierungsprogramm sieht aber vor, dass der Einsatz unter Berücksichtung des Datenschutzes, der Privatsphäre und der Menschenrechte erfolgen muss.
So heißt es auch, dass Entscheidungen in der Verwaltung, die unmittelbare Auswirkungen auf Menschen haben, zwar maschinell unterstützt werden, nicht aber durch Maschinen getroffen werden dürfen. Damit könnte etwa der vom Arbeitsmarktservice eingeführte AMS-Algorithmus abgeändert werden, da die endgültige Entscheidung wer wie viel Fördermaßnahmen bekommt von einem menschlichen Operator geführt werden muss. Eine Maschine alleine darf diese Entscheidung nicht treffen, hier könnten möglicherweise auch verwaltungsrechtliche Belange und Schadensersatzansprüche eine Rolle spielen.
PRÄVENTIVHAFT UND PFLEGEVERSICHERUNG
Auch etliche Forderungen der Volkspartei wie etwa die Einführung einer Pflegeversicherung und die Präventivhaft bei Gefahrenverdacht sind im vorliegenden Papier vorhanden. Letztere soll aber „verfassungskonform“ umgesetzt werden, die FPÖ hat jedenfalls in diesem Bereich bereits ihre Zustimmung signalisiert. Die ÖVP hat sich bei Menschenrechten und Migrationsfragen auch einen „ḱoalitionsfreien Raum“ ausverhandelt, d.h. dass diese auch mit anderen Parteien für Änderungen stimmen kann.
Die Grünen sprachen aber bereits bei der Präventivhaft davon, dass diese keiner Verfassungsänderung zugestimmt haben und daher dieser so nicht zustimmen werden. Bei dem am Samstag durchgeführten Bundeskongress sprach etwa die Wiener Vizebürgermeisterin Birgit Hebein davon, dass man etliche „Grauslichkeiten“ raus verhandelt hätte.
Es bleibt trotzdem offen ob etwa die Steuerentlastung wie sie von der Volkspartei proklamiert wurde kommt, da durch die Pflegeversicherung als fünfte Säule des neuen österreichischen Sozialsystems und die CO2 Bepreisung ab ca. 2022 entsprechende Mehrbelastungen auf die Steuerzahler zukommen werden.
Inside Politics wird sich in den nächsten Tagen und Wochen auch die anderen Themenpunkte des Regierungsprogramms näher ansehen, so sind etwa auch umfassende Änderungen in den Bereichen, Arbeitsrecht (Generalkollektivvertrag), Justiz (Entschädigungen) und Umwelt (CO2 Besteuerung) vorgesehen.
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