YouTube und Facebook sind nicht nur für Firmen, Privatpersonen und Influencer interessant, immer mehr Behörden, Gemeinden, Ministerien und andere staatliche Institutionen setzen auf Videoangebote im Internet. Wir schauen uns das einmal an.
Österreich ist nicht nur das Land der Berge, sondern könnte auch das Land der YouTube-Kanäle sein, denn die Zahl der privaten und öffentlichen Videoangebote steigt und insbesondere Behörden, Gemeinden, staatliche Unternehmen und viele mehr. bieten immer öfter neben Broschüren und Informationsseiten,auch Bewegtbilder im Internet an.
SCHAU MAL WER DA SPRICHT?
Video: Die niederösterreichen Grünen greifen im Wahlkampf zur Macht aus Star Wars.
In den jüngsten Wahlkämpfen waren besonders Parteien auf Facebook, YouTube und ihren eigenen Webseiten mit Videodiensten aktiv, zuletzt machte ein Werbespot der Grünen Niederösterreich sogar Schlagzeilen, weil Disney eine Urheberrechtsverletzung wegen der Nutzung der Marke STAR WARS prüfte.
Video: Wie löscht man einen Laser aus, das Infrastrukturministerium gibt Auskunft über diese Frage.
Aber auch von staatlicher Seite setzt man zusehends auf Videomarketing um Imagekampagnen oder Wissensvermittlung an Frau und Mann zu bringen. So ließ der ehemalige Infrastrukturminister und Star Wars-Fan Jörg Leichtfried einen Wissenschaftler seines Ministeriums erklären, wie man Laser „auslöscht“ und Regierungskollegin Pamela Rendi Wagner zählte vor 46 Zusehern auf, warum Wien ein toller Standort für die europäische Arzneimittelagentur sei.
Auch die staatliche Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) setzte anlässlich ihres 25 jährigen Bestehens auf Kurzfilme und engagierte den Stimmenimitator und Kabarettisten Alex Kristan um ein paar Geburtstagständchen Prominenter aufzusagen.
Video: Niki Lauda powered by Stimmenimitator Alex Kristan, gratuliert der Bundesimmobiliengesellschaft zum 25. Jubiläum.
Hier zeigt sich auch, wie Behörden und Ministerien verstärkt auf eigene Distributionswege im Web 2.0 setzen, um sich von klassischen Medien zu emanzipieren und nicht nur den Fragen kritischer Journalisten am Küniglberg aussetzen zu müssen um an die Leute zu kommen, sondern selbst Nachrichteninhalte zu vermitteln und sich dadurch eine eigene „Fan-Base“ aufzubauen.
So bieten etwa das Bundeskanzleramt, die Nationalbank und alle Bundesländer auch Livestreams von Pressekonferenzen, Veranstaltungen sowie Landtagssitzungen an.
Der Staat wird also zum Medienhaus, das auf YouTube, Facebook und vielen anderen sozialen Netzwerken, ständige Präsenz ausübt.
Dass diese Beiträge insbesondere auf YouTube nur in sehr geringen zwei oder dreistelligen Zahlen abgerufen werden, ist ein wesentlicher Hacken dieser Unternehmungen, große Marketingkonzepte scheint es nicht zu geben, weswegen Plattformen wie Verfassungsgerichtshof oder Stadt Graz mit 249 und 424 Abos, für öffentliche Kanäle gute, aber im generellen Vergleich eher bescheidene Abonnentenzahlen aufweisen.
Video: Insgesamt 46 Zuschauer sahen Pamela Rendi-Wagner dabei zu, wie Sie sich für Wien als Standort für die europäische Arzneimittelbehörde stark machte.
(Das Video ist mittlerweile nicht mehr verfügbar)
Auch fehlt in den meisten Fällen die mediale Professionalität um mit großen YouTubern oder Medienunternehmen mitzuhalten. So verwundert es nicht, dass diese Sendungen auch oft für den „internen“ Gebrauch genutzt werden. Trotzdem sind diese „Staatsmedien“ für Politiker wichtig, denn hier haben sie die völlige Kontrolle über ihre eigene Kommunikation.
Das sieht man auch bei Regierungswechseln, das Bundeskanzleramt hat mittlerweile alle VIdeos der Vorgängerregierung auf seinem Kanal gelöscht. Das Motiv dahinter ist nachvollziehbar, denn wer will schon „Werbung“ für die Konkurrenz machen.
STAATSFUNK – LISTE STAATLICHER/STAATSNAHER YOUTUBE-KANÄLE:
Um Übersicht zu schaffen hat INSIDE POLITICS nun eine Liste von staatlichen YouTube-Kanälen und solchen Angeboten online gestellt, die zumindestens im Teilbesitz der Republik Österreich oder ihrer Institutionen sind.
Diese sind in der Rubrik „YouTube Kanäle der Republik Österreich“ zu finden. Im ersten Schritt wurden 45 Anbieter veröffentlicht, unsere interne Liste erfasst bereits mehr als 300 Kanäle.
Als Grundlage diente uns unter anderem das Verzeichnis der Organisationen die in der Prüfkompetenz des Bundesrechnungshofs liegen (mehr als 6.000), so könnte die Zahl der Videodienste öffentlicher Institutionen bald vierstellig werden.
Unsere Aufzählung soll aufzeigen, wie sich die Bundesregierung, Behörden, Ministerien, Länder, staatliche und staatsnahe Institutionen usw., im Web 2.0 präsentieren und in welche Programme auch Steuergeld (Nicht die GIS-Gebühr) fließt. Das Ziel ist es diese Liste einmal pro Monat zu aktualisieren.
SIND STAATLICHE ABRUFDIENSTE RUNDFUNKUNTERNEHMEN?
Rechtlich ist dies natürlich ein interessantes Thema, denn aktuell findet man nur wenige dieser staatlichen Angebote in der Liste der Abrufdienste, die bei der Medienbehörde (Komm Austria/ RTR) aufliegt.
Dass es sich um gewerbliche Videoangebote nach dem Audiovisuellen Mediendienstegesetz handeln könnte, liegt aber nahe, denn die verfügbaren Sendungsformate reichen vom Infovideo, Interviews, Dokumentationen, Wahlberichterstattung, Zeichentrickfilmen bis hin zu Pressekonferenzen in voller Länge und sind der Machart ihren TV-Vorbildern sehr ähnlich. Auch die wirtschaftliche Tätigkeit scheint durch das Werbe/-Öffentlichkeitsbudget dieser Organisationen und den Wegfall der Gewinnerzielung als Kriterium (siehe FPÖ TV-Urteil von 2016) gegeben zu sein, somit fällt auch diese Art der „Eigenwerbung“, in der Regel, in die Gewerblichkeit.
Einige Pressedienste von Bundesländern ( Wien und Kärnten) oder Gemeinden à la St. Michael in der Obersteiermark gelten bereits als gewerbliche Medienunternehmen. Die Wien-Holding, als auch die Wiener Staatsoper wurden bereits abgestraft, weil Sie ihre Angebote nicht oder verspätet gemeldet haben.
Die Betreiber sind aber in erster Linie Körperschaften/staatliche Firmen und keine Behörden, womit auch hier einige Fragen noch offen bleiben.
Der Großteil der Länder und Gemeinden ist jedoch nicht registriert. In der RTR wartet man indes die Gesetzesnovellierung des AMD-G ab und spricht bislang nur von „Einzelfällen“. Allgemein gültige Auskünfte könne man in dieser Causa nicht geben. Zusammengefasst hieß es in einer Stellungnahme der Medienbehörde gegenüber INSIDE POLITICS im Sommer 2017 (siehe Bild), dass die einheitliche Auslegung von EU-Richtlinien insbesondere hinsichtlich spezieller Fragestellungen wie dieser, ein aufwändiger und zeitintensiver Prozess ist, der EU-weit einheitlich abgehandelt werden soll.
Gibt es also eine Art behördliche Duldung einer staatlichen Piratensenderszene?
Diese Frage steht im Raum, in der Praxis nennt man das Einzelfallentscheidung auf Basis individueller Prüfungsverfahren. Die Medienbehörde prüft auch momentan nur das was ihr gemeldet wird.
Für alle im Bericht genannten Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
BIS BALD,
EUER SIVIC
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