Ab 17. November um 0:00 Uhr gilt in der Steiermark in jedem Raum eine FFP2-Maskenpflicht – sofern sich dort eine haushaltsfremde Person befindet.
Aufgrund der delikaten und gleichzeitig breit ausformulierten Aussendung stellten sich einige Frage die wir in diesem Beitrag beantworten möchten.
FFP2 FÜR ALLE – LANDESREGIERUNG WEITET MASKENPFLICHT AUS
Um 15:40 Uhr gab das Land Steiermark per Pressemitteilung (Update 17.11.2021. 18:50 Uhr, neuer Link) bekannt, dass eine Verordnung über die Ausweitung der bereits am 8. November ausgedehnten FFP2-Maskenpflicht, nun in allen geschlossenen Räumen erfolgen soll, sofern sich dort eine zweite – haushaltsfremde – Person aufhält. Die entsprechende Verordnung tritt bereits mit 17.11.2021 0:00 Uhr in Kraft. Der Impfstatus spielt bei der Maskenpflicht keine Rolle mehr.
Durch den sehr allgemein gehaltenen Text der Aussendung und den gesonderten Verweis auf die Maskenpflicht am Arbeitsplatz konnte der Eindruck entstehen, dass dies auch für den privaten Haushalt gelten könnte.
So hieß es in der Mitteilung des Landes wie folgt:
— Damit gilt – unabhängig vom Impfstatus – ab morgen für alle Personen: In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Das gilt auch für den Arbeitsplatz sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten, in denen beim Betreten und Verlassen des Lokals, als auch beim Gang auf die Toilette die FFP2-Maske zu tragen ist. Auch besteht die Maskenpflicht in hoch frequentierten Bereichen in Beherbergungsbetrieben. —
WO UND WIE GILT DIE MASKENPFLICHT?
Auf Nachfrage beim Büro der zuständigen Gesundheits-Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß erhielt Inside Politics noch heute Abend die Antwort, dass der private Wohnbereich explizit ausgenommen ist. Der endgültige Verordnungstext lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor, mittlerweile wurde er nachgereicht. Wir konnten aber den Büroleiter von Dr. Juliane Bogner-Strauß, Herrn Mag. Martin Kriwanek per E-Mail erreichen und um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten:
Inside Politics: Bis wann ist mit der Verordnung zu rechnen und ist der Zeitplan die Verordnung mit 17.11.2021 mit 0:00 Uhr in Kraft treten zu lassen, noch haltbar?
Martin Kriwanek: Ja.
Inside Politics: Gilt diese Verordnung auch für den privaten Wohnbereich, also wenn man etwa Besuch empfängt oder Verwandte oder Freunde besucht?
Martin Kriwanek: Nein, der private Wohnraum ist ausgenommen.
Inside Politics: Heißt dies auch, dass während des Sports im Fitnesscenter oder Hallen Maske getragen werden muss?
Martin Kriwanek: Nein, nicht während der Sportausübung, die Ausnahmen der Bundesverordnung gelten auch hier.
Inside Politics: Ist diese Verordnung auch für Hallen gültig, die während gewisser Zeiten geöffnet sind, etwa Lagerhallen während der Entladung oder Markthallen?
Martin Kriwanek: Wenn diese geschlossen sind und weitere Personen dort sind, die nicht im gleichen Haushalt sind ja.
Inside Politics: Welche Strafen sind geplant und wie soll die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert werden?
Martin Kriwanek: Auch für die Verschärfungen gelten die Strafbestimmungen des Covid- 19 Massnahmengesetzes. (Anm.d.Red., siehe Link)
(Update 17.11.2021. 18:50 Uhr)
BIS BALD,
EUER SIVIC
INSIDE POLITICS – MEHR ALS TAGESPOLITIK…