Die Regulierung von Videodiensten im Internet ist in Österreich schon lange Thema. Inside Politics fragte bei Google/Youtube-Deutschland nach, wie der Internetgigant die Regulierung in Europa und speziell in Österreich einschätzt. Das Ergebnis: „Kein Kommentar!“
YOUTUBE-REGULIERUNG IN ÖSTERREICH
Seit 2016 beschäftigt sich Inside Politics mit dem Thema Youtube-Regulierung. Dabei handelt es sich um die Meldepflicht von sogenannten audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf im Internet. Denn im Gegensatz zu Deutschland werden in Österreich auch diese sogenannten Abrufdienste (Video on Demand-Angebote) reguliert.
Dabei müssten sich Betreiber von Video-Angeboten (z.B. YouTube-Kanälen oder Facebook-Seiten) zwei Wochen vor der Inbetriebnahme bei der Medienbehörde KommAustria melden und prüfen lassen ob sie unter die Bewertungskriterien des entsprechenden Gesetzes fallen oder nicht.
Das audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) unterscheidet dabei im Regelfall nicht ob man mit seinem YouTube-Kanal auch Geld verdient.
Die wirtschaftliche Tätigkeit ist sehr breit definiert und kann ebenfalls Hobby-Youtuber und Vereine treffen (siehe „Im Visier – KommAustria geht gegen Youtuber vor“).
GESETZ MIT BREITEN DEFINITIONEN UND GERINGER BEKANNTHEIT
So reicht es etwa für diese oder auch Unternehmen und öffentliche Institutionen bereits aus, dass das Bewegtbild-Angebot in Verbindung mit einer anderen Dienstleistung in Verbindung steht oder zur Eigenprofilierung genutzt wird. Reine Werbekanäle fallen aber nicht darunter (Siehe EUGH-Urteil zur Peugeot-Deutschland-GmbH).
Jedoch sind aktuell nur 331 solcher Angebote (Stand 19.06.2020) in Österreich angezeigt. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen und lässt sich jedoch nicht seriös beziffern. Das Problem liegt vor allem im geringen Bekanntheitsgrad, der nicht nur für die Medienbranche selbst gilt sondern auch viele Betriebe und Behörden trifft.
So wurde etwa im Dezember 2019 der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer von der KommAustria mit einer Strafe von 100,- Euro belegt, nachdem zwei YouTube-Kanäle des Landes Steiermark nicht frühzeitig angezeigt wurden. Die beiden beanstandeten Videodienste existieren seit 2009 (Dein Land Steiermark) und seit 2015 (Deine Steiermark Politik) und stehen stellvertretend für ein Vielzahl von Angeboten.
MEDIENRECHTSREFORM IM VIDEOBEREICH
Im Zuge der für 2020 geplanten Novellierung des AMD-G, fragt Inside Politics bei den für die Gesetzesänderungen zuständigen politischen Parteien und denjenigen nach, die solche Regulierungen betreffen, was sie von der gegenwärtigen Gesetzeslage halten und welche Schritte ihrer Meinung nach notwendig wären um eine sinnvolle Reform zu erreichen.
Den Anfang macht nun Google Österreich. Ein fast wortgleicher Fragebogen ging auch an Facebook-Deutschland. Denn neben ihren Nutzern erfasst die überarbeitete EU-Richtlinie zur Regulierung von audiovisuellen Mediendiensten, nun auch die Plattformen selbst. Das wiederum könnte bedeuten, dass auch Google in Österreich mehr Abgaben zahlen muss und die RTR-GmbH, die für die Medienbehörde die Kontrollaufgaben übernimmt, zu einem großen Teil durch einen Finanzierungsbeitrag mitfinanzieren würde.
Antworten dazu gab es vorerst keine. Von 10 Fragen wurden 9 nicht beantwortet. Der Internetgigant ließ alle Punkte zu Regulierungsthemen unbeantwortet. Einzig auf die Covid-19-Thematik und den Kampf gegen Desinformation ging die weltgrößte Videoplattform ein.
Für die Annahme unserer Anfrage war Wolfgang Fasching-Kapfenberger (Pressesprecher Google Österreich) und Antulj Patel (The Skills Group) zuständig, die Fragen wurden von Youtube-Deutschland beantwortet. Wir danken für die Zusammenarbeit.
GOOGLE KOMMENTIERT DIE MEDIEN-REGULIERUNG VON YOUTUBE-KANÄLEN NICHT
INSIDE POLITICS: Wie bewertet Google die Regulierung von YouTube-Kanälen und anderen Videodiensten und warum werden österreichische Creators nicht auf diese Meldepflicht in den Richtlinien hingewiesen?
Google: Kein Kommentar.
INSIDE POLITICS: Wenn Betreiber eines YouTube-Kanals ihr Angebot bei der KommAustria als gewerblichen Mediendienst anmelden, braucht es hier eine gesonderte Zustimmung seitens YouTube?
Google: Kein Kommentar.
INSIDE POLITICS: Wie bewerten Sie die österreichische Regulierung im Vergleich zu jener in Deutschland und würde YouTube bzw. Google hier mit KommAustria in Zukunft enger zusammenarbeiten um die derzeit sehr niedrige Meldequote zu erhöhen?
Google: Kein Kommentar.
INSIDE POLITICS: Wie viele Nutzer hat YouTube in Österreich? Und lässt sich aufzählen wie viele Kanäle von Österreichern, österreichischen Unternehmen und Behörden auf der Plattform betrieben werden?
Google: Kein Kommentar.
INSIDE POLITICS: Die Medienbehörde hat auch schon mehrfach Verfahren gegen Betreiber von YouTube-Kanälen betrieben. Es ist davon auszugehen dass in Zukunft auch zunehmend private oder als EPU tätige YouTuber gestraft werden.
Welche Schritte der Bewusstseinsbildung müssten ihrer Meinung hier gesetzt werden und wäre im Falle einer Überregulierung ein Rückzug vom „kleinen“ österreichischen Markt denkbar?
Google: Kein Kommentar.
KEINE VORSCHLÄGE ZUR MEDIENREFORM
INSIDE POLITICS: Wie bewertet Google die Entwicklung, dass in Zukunft auch Videoplattformen wie Youtube zu den Abrufdiensten/AV-Mediendiensten gezählt werden und wie wird man bei einer entsprechenden Registrierung in Österreich vorgehen?
Google: Kein Kommentar.
INSIDE POLITICS: Wäre es für Google vorstellbar, dass Betreiber vor der Kanalanmeldung bei YouTube selbst, den negativen oder positiven Festellungsbescheid durch die Medienbehörde an die Plattform schicken sollen, bevor sie einen Kanal eröffnen können?
Google: Kein Kommentar.
INSIDE POLITICS: Youtube greift zunehmend bei redaktionellen Entscheidungen seiner Creator und die Monetarisierbarkeit von Videos ein, was sind die Gründe dafür und warum ist das Monitoring der Inhalte für ihr Unternehmen so bedeutend geworden?
Google: Kein Kommentar.
INSIDE POLITICS: Wäre es möglich den Usern eine Variante zum Publikationsmodus „Nicht gelistet“ anzubieten, sprich die Videos zwar in der YouTube-Suche zu listen, nicht aber am Kanal selbst aufzuzeigen. So würde ein YouTube-Kanal nicht unter Begriff des „eigenständigen (navigierbaren) Video-Angebots“ (siehe Kriterien für Abrufdienste) fallen und müsste auch das Vernetzungsprinzip der Plattform nicht unterminieren.
Wäre das ein gangbarer Weg für YouTube in Österreich?
Google: Kein Kommentar.
INSIDE POLITICS: Was wäre ihrer Meinung nach eine sinnvolle Reform und wie würden Lösungsvorschläge von YouTube bezüglich der Regulierung von Audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf aussehen?
Google: Kein Kommentar.
YOUTUBE GEHT GEGEN DESINFORMATION IN CORONA-KRISE VOR
INSIDE POLITICS: Warum wurden unter dem Aspekt der Covid-19-Pandemie die Benutzerrichtlinien geändert und wie wichtig ist es für Google gegen Desinformation vorzugehen?
Wie sieht hier die Kooperation mit der EU-Kommission, den einzelnen EU-Staaten und hier insbesondere mit Österreich aus (Stichwort: Taskforce gegen Desinformation im Bundeskanzleramt)?
Google: YouTube ist eine globale Plattform die lokales Recht und lokale Begebenheiten achtet und umsetzt. Wir verfolgen ständig die lokalen rechtlichen Entwicklungen und Anforderungen, die unsere jeweiligen Angebote und Services betreffen und führen bei Bedarf die entsprechenden Adaptionen durch. So passen wir zum Beispiel unsere Guidelines mehrmals im Jahr an, besonders häufig war dies in den Anfangszeiten der Corona-Pandemie der Fall.
Länderspezifischen Daten können leider keine zur Verfügung gestellt werden. Gern weisen wir Sie aber auf den aktuellen Blog-Post von YouTube CEO Susan Wojcicki in dem sie auf die neuesten Entwicklungen eingeht.
BIS BALD,
EUER SIVIC
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