Philippa Strache bekommt Mandat zugesprochen – Steht die FPÖ vor der Spaltung? – 390

VonSivic

10. Oktober 2019
Phillipa Strache-Parlament-FPÖ-Nationalrat

Die Landeswahlbehörde Wien hat heute Philippa Strache ein Mandat aus der Landesliste der FPÖ-Wien zugeteilt. Damit ist die FPÖ-interne Debatte fix, aber steht die Partei wirklich vor einer möglichen Spaltung?

AUF HC STRACHE KÖNNTE PHILIPPA STRACHE FOLGEN

Das Ehepaar Strache hat sich für die Freiheitlichen zum Bumerang entwickelt, war HC Strache noch vor einem halben Jahr der „Held der Partei“, ist er seit Ibiza zunehmend zur Belastung geworden. Die Hausdurchsuchung, der verhaftete Bodyguard, der mutmaßliche Spesenskandal rund um diverse Zuschüsse und Rechnungslegungen, sowie die zuletzt erörtete Frage für welche Tätigkeiten Philippa Strache kolpotierte 9.500 Euro pro Monat von der Partei als Gehalt bezogen hat, sorgen nicht mehr nur für parteiinterne Debatten, sondern in manchen Fällen auch für Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft.


Video: Analyse vom Fall Strache durch Claudio Schiesl. Hinweis, einige Informationen zur Rechtslage waren veraltet, aktuelles dazu findet sich weiter unten diesem Artikel.

Nun kommt zu der Causa auch noch die Entscheidung der Wiener Landeswahlkommission hinzu, diese wies – nach eingehender Beratung mit dem Innenministerium – am 9. Oktober Philippa Strache ein Mandat zu und verwies darauf dass der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan über sein Grundmandat im Regionalwahlkreis einziehen müssen, ein Wechsel von der Regionalwahlliste auf die Landesliste ist laut einhelliger Rechtsmeinung – zum Unterschied zum Wechsel von der Landes- auf die Bundeswahlliste – nicht möglich.

Frau Strache nimmt sich nun bis zum 16. Oktober (Tag der Verkündigung des endgültigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlkommission) nun eine Bedenkzeit und gibt dann ihre Entscheidung bekannt.
Die FPÖ vertritt in diesem Fall eine andere Rechtsmeinung, wird aber keinen weiteren Einspruch erheben, gleichzeitig kündigte die Parteispitze aber einen Gesetzesänderungsvorschlag in der kommenden Legislaturperiode einzubringen.

STRACHE PERSONA NON GRATA IM FPÖ-KLUB

Mittlerweile ist sich die FPÖ nach Außen hin einig dass die Affäre um HC Strache und seine Ehefrau der Partei gut 5-7% bei der Nationalratswahl gekostet hat. Diese These ist aber bislang noch nicht durch Umfragen oder Nachwahlanalysen ausreichend belegt.
In der Bevölkerung jedenfalls manifestiert sich der Eindruck dass die Ära Strache anscheinend auch eine Zeit des ungezügelten Griffs in den Parteienkassa war.

Philippa Strache-HC Strache-Bundespräsidentenwahl 2016-Redoutensaal-Hofburg
Bild: Heinz-Christian Strache und Philippa Strache werden zur Belastungsprobe für die Freiheitlichen. Gleichzeitig fordert der steirische FPÖ-Obmann Mario Kunasek mit der Familie Strache Frieden zu schließen.

Wie wohl gegenüber allen mutmaßlich verdächtigen Personen die Unschuldsvermutung gilt, müssen Norbert Hofer, Herbert Kickl und andere Parteigrößen wie etwa Manfred Haimbuchner oder Mario Kunasek für Transparenz und Aufklärung sorgen.

Deswegen schließt die Parteiführung eine Beteiligung von HC Straches Ehefrau im neuen Parlamentsklub auch kategorisch aus. Ob dies gerecht ist, sei dahingestellt, jedenfalls spricht Philippa Strache seit längerer Zeit von einem Komplott gegen ihren Mann und in weiter Folge ihrer Person.  Es stellt sich aber die Frage wer von den Spesenkonten und Zuschüssen gewusst hat und so könnte es vielleicht noch in der Führungsetage zum ein oder anderen Rücktritt kommen.

Hofer kündigte zudem auch an, dass die FPÖ sich nicht an Regierungsverhandlungen beteiligen werde, somit scheint der interne Reinigungsprozess höchste Priorität zu haben.

STRACHE-PARTEI MÖGLICH, EIGENER PARLEMENTSKLUB EHER UNWAHRSCHEINLICH

Nichts desto trotz könnte die Angelegenheit für die Partei kritisch werden. Eine eigene Liste HC Straches für die Wien-Wahl wäre für die Freiheitlichen ein Problem. Im Nationalrat müsste man sich indes keine Sorgen machen dass nach dem Muster von LIF, BZÖ oder Team-Stronach ein neuer Klub entsteht. Die mittlerweile überarbeitete Geschäftsordnung räumt Abgeordneten eine Frist von maximal zwei Monaten nach der Nationalratswahl ein um einen Klub zu gründen.

Zudem ist es nicht mehr möglich dass sich Mandatare aus ein unter der selben Wahlliste in zwei Klubs konstituieren. Einzige Ausnahme wäre, wenn mehrere Personen aus mehreren Parteien sich zu einem Klub zusammenfinden, hierbei bräuchte es aber die Zustimmung des Nationalrates und das könnte mitunter schwierig werden.

Nationalrat-Redoutensaal-Hofburg
Bild: Noch ist der Nationalratssitzungssaal leer, Ende des Monats treten die Abgeordneten erstmals zusammen.

Die Wahrscheinlichkeit dass sich daher mehrere Mandatsträger der Freiheitlichen – und zumindestens einer der von einer anderen Partei kommt – finden um einen Klub rund um Philippa Strache zu bilden scheint momentan nicht sehr hoch zu sein. Auch würde eine Abspaltung von „wilden Abgeordneten“ nur die Rechte der einzelnen Parlamentarier beschneiden. Gewinner wäre hier übrigens der Steuerzahler, denn dann würde die Klubförderung für den freiheitlichen Klub drastisch sinken.

Würde es aber tatsächlich zu Austritten kommen, könnte das bei mehr als fünf abgehenden Mandataren der FPÖ den dritten Parlamentspräsidenten kosten.
Dann wären unter Umständen die Grünen am Zug und könnten – entsprechend der parlamentarischen Sitten – einen Wahlvorschlag unterbreiten.

„WILDE“ PHILIPPA HÄTTE NUR EINGESCHRÄNKTE RECHTE

Als „wilde Abgeordnete“ wäre Frau Strache jedenfalls parteipolitisch isoliert und im Parlament aufgrund der fehlenden Klubzugehörigkeit rechtlich eingeschränkt. Sie könnte nur als letzte bei den Plenarsitzungen sprechen, hätte ein limitiertes Rederecht welches sich an der Hälfte der Sprechzeit der kleinsten Fraktion (NEOS) orientieren würde und könnte keinem Ausschuss beitreten. Einzig als Hörerin könnte sie an bei Ausschusssitzungen teilnehmen.

Für parlamentarische Anfragen, Fragen bei aktuellen Stunden, Entschließungsanträge und bei anderen Verfahren bräuchte Sie jeweils die Unterstützung von vier anderen Abgeordneten. Diese müssten aber per se nicht einem einzigen Klub angehören. Im parlamentarischen Alltag des Nationalrats sind parteiübergreifende Entschließungsanträge oder auch Anfragen an Minister durchaus üblich.

Philippa Strache hätte jedoch Anspruch auf einen Mitarbeiter und ein eigenes Büro. Dem Freiheitlichen Parlamentsklub würde die Sache aber einiges an Einnahmen kosten, nach dem Klubfinanzierungsgesetz hat jede Fraktion Anspruch auf eine Förderung von 98,25% des Jahresbruttogehalts (Stand 2019: 125.020,- Euro) pro Abgeordneten, damit würde die FPÖ ad Minimum eine 122832,15 Euro Fördermitteln pro Jahr verlieren. Auf eine Legislaturperiode aufgerechnet wären das dann mehr als 600.000 Euro.

Verlassen mehrere Mandatare den Klub, dann riskieren Hofer und Kickl Millionenverluste und das könnte die parteiinterne Debatte rund um die Causa Strache noch mehr anheizen.

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VonSivic

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