Die Vorratsdatenspeicherung soll nun auch in Österreich kommen, doch was ist das überhaupt und warum will der Staat Daten von Nutzern abspeichern?
Grüß euch!
Wie ich gestern von meiner Quelle aus dem parlamentarischen Dunstkreis erfuhr, ist die Änderung des TKG 03 wie die Vorratsdatenspeicherung bei uns heißt, aktuell im Begutachtungsverfahren angelangt. Ab nun hat der Gesetzgeber zwei bis drei Monate Zeit Änderungen durchzuführen. Laut meinem Kontakt dürfte sich hier noch einiges tun und es zu einigen Veränderungen kommen. Interessant ist die Tatsache dass diese EU-Richtlinie doch nicht so zwingend umsetzungswürdig ist wie behauptet wird, weil es sich um ein Gesetz handelt, welches dem „freiwilligen“ Kooperationswillen innerhalb der EU dient. Eine Bestrafung kann höchstens und wenn überhaupt, nur in Form von bilateralen Sanktionen auf einzelnen Gebieten stattfinden.
—UPDATE ANFANG—
Mit der Vorratsdatenspeicherung sollen Telefon- und Internet-Anbieter gezwungen werden sechs Monate lang Ruf-Daten ihrer Nutzer abzuspeichern, dabei sollen Telefonnummern, Zeit und Gesprächslänge oder eben die IP- und Ziel-Adressen der Kunden gespeichert werden. Diese Daten sollen dann etwa für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können, nicht zuletzt aufgrund des Umfangs dieser Form der Massenüberwachung gilt die Vorratsdatenspeicherung allgemein als sehr umstritten.
—UPDATE ENDE—
Die Gesetzesvorlage ist unter den folgenden Links zu finden:
Allgemeine Übersicht zur Vorratsdatenspeicherung
Gesetzesvorlage
Stellungsnahmen:
Salzburger Landesregierung
Österreichischer Journalisten Club
LG Sivic
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