Asyl – Innenminister Herbert Kickl stellte sich am 15. März in Graz den Fragen interessierter Journalisten. Dabei ging es auch um die rechtliche Reform des Asylwesens.
INNENMINISTER KICKL VERSPRICHT SICH SCHNELLERE ASYLVERFAHREN DURCH VERSTAATLICHUNG
Im Zuge einer Pressekonferenz zu den neu eingeführten Schutzzonen in der steirischen Landeshauptstadt, befragten die anwesenden Journalisten den Innenminister auch zu anderen Themenschwerpunkten.
Videos: Laut Innenminister Kickl würden 70% der Asylbescheide in der zweiten Instanz beeinsprucht.
Eine Frage bezog sich dabei auf die geplante Verstaatlichung des Asylwesens. Das Vorhaben wird nämlich aktuell von der Bundesregierung forciert und soll bis Anfang 2021 abgeschlossen sein. Ziel ist es, dass die Betreuung, Rechtsberatung und Vertretung von Flüchtlingen ausschließlich nur noch über eine staatliche Agentur laufen soll (Zur Langversion der Fragerunde geht es hier im Link.).
Die Hintergründe die Herbert Kickl aufzählte, sind unter anderem die Fragen in wie fern hier private Unternehmen oder nicht staatliche Organisationen mit den Einsprüchen vor Gericht, wirtschaftliche Interessen verfolgen und ob es nicht auch im Interesse der Bevölkerung und von Flüchtlingen oder Asylsuchenden ist dass der Staat diese hoheitliche Aufgabe nicht besser selbst übernimmt. Kickl verwies dabei auf einen Vergleich mit der Schweiz wo nur 20% der Asylbescheide zweitinstanzlich beeinsprucht werden würden, im Gugenzug dazu sollen es in Österreich fast 70% sein. Schnellere Verfahrenswege würden laut dem Innenminister unnötiges Leid und entsprechende Illusionen vermeiden.
80% DER FÄLLE DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTES ENTFALLEN AUF DAS ASYL- UND FREMDENWESEN
Ein Blick auf die Statistik zeigt, dass sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) etwa im Jahr 2018 mit 30.754 Fällen aus dem Bereich des Asyl- und Fremdenwesens beschäftigen musste (siehe die Presse). Bei einer Gesamtzahl von 38.318 Verfahren machen diese 80% des Aufgabenbereichs des Gerichts aus, welches über insgesamt 218 Richterinnen und Richter verfügt, die vom Arbeitsrecht über Umweltbescheide (Lobau-Tunnel, Dritte Piste am Flughafen Schwechat) bis hin zum Medienrecht für eine enorme Anzahl unterschiedlichster Rechtsfragen zuständig sind. Zudem nahm das BVwG laut der Presse 40.600 Verfahren mit ins nächste Jahr.
Um diese Zahl an “Altfällen” auch bewältigen zu können, forderte bereits im Sommer 2018 der Vorsitzende der Richtergewerkschaft Mag. Christian Haider eine Aufstockung des Bundesverwaltungsgerichts um 50 weitere Richter, dieser Forderung schloss sich im Jänner diesen Jahres Justizminister Dr. Josef Moser teilweise an und verlangte 100 neue Mitarbeiter für das BVwG.
Zur Visualisierung, laut Rechtsinformationssystem (RIS) wurden von Jahresbeginn (1.1.2019) bis zum 22.02.2019 von der Abschiebung, über die erneute Prüfung der Beweiswürdigung, bis hin zur Asyl-Gewährung, 760 Bescheide im Bereich des Fremden- und Asylwesens, von den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts ausgestellt (Quelle RIS, Stand: 19.03.2019).
FAZIT:
Wie sich die Verstaatlichungspläne auf das Arbeitspensum des BVwG auswirken bleibt abzuwarten, ebenfalls wird sich erst zeigen ob die politische Vorgabe die Verfahren zu beschleunigen und zu harmonisieren sowohl in der Praxis als auch unter rechtlich vertretbaren Bedingungen umsetzen lässt.
Organisationen wie die Volkshilfe, Caritas, das Rote Kreuz und andere, stehen den Regierungsplänen jedenfalls sehr skeptisch gegenüber. Konflikte sind also jetzt schon vorprogrammiert.
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