Martin Sellner und 14 weitere Angeklagte der Identitären Bewegung wurden im Zuge eines Berufungsverfahrens vom Vorwurf der Gründung einer kriminellen Vereinigung freigesprochen.
FREISPRUCH FÜR MARTIN SELLNER
Es war ein schwieriges und gleichzeitig bedeutendes Verfahren zugleich, die Richter des Oberlandesgerichtes Graz mussten klären ob die Identitäre Bewegung (IBÖ) eine kriminielle Organisation darstellt und deren Aktionen rechtlich strafbare Handlungen darstellen.
Video: Martin Sellner wurde freigesprochen, die erste Reaktion des Chefs der Identitären Bewegung wurde von uns festgehalten.
Das Ergebnis ist nüchtern betrachtet ein Erfolg für Sellner und die IBÖ, denn Sie haben es schriftlich, ihr Protest stellt keine Hetze dar. Dass die Gruppe diese Entwicklung für sich nutzen werden ist klar. Ein erstes YouTube-Video von Martin Sellner erreichte innerhalb von 24 Stunden mehr als 40.000 Aufrufe. In einer ersten Reaktion sprach dieser gegenüber Inside Politics davon, dass er sich nun für die Meinungsfreiheit einsetzen wird und eine Reform der §278 und §283 des Strafgesetzbuches anstrebt.
Der zuständige Hauptrichter erklärte wiederum, dass das zuständige Gremium die Taten nicht goutiere, jedoch den Straftatbestand der Verhetzung als nicht erfüllt ansehe und nicht auf Zurufe von irgendwelchen Gruppen reagiere sondern Recht spreche.
Aus dieser Feststellung heraus resultierte der Freispruch, der wiederum nur für die Anklagepunkte der Verbreitung von Hetze und den Verdacht der Vereinigung zu einer kriminellen Organisation bestätigt wurde. Bei den anderen Verfahren im Bezug auf Sachschädigung und Nötigung wurden die Schuldsprüche bestätigt. In letzterer Frage stellte das Oberlandesgericht fest, dass der Rektor der Universität Klagenfurt Oliver Vitouch als Beamter tätig war, womit nun am Landesgericht erneut geklärt werden muss ob es sich um eine leichte oder schwere Verletzung (Körperverletzung) handelte.
Näheres zum Fall im kommenden Beitrag.
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