375, Karfreitag – Die Mär von den vielen Feiertagen

VonSivic

24. Februar 2019
Ostern-Karsamstag-2011-Österreich-Karfreitag

Die Bundesregierung entschied sich den Karfreitag zum „halben Feiertag“ zu erklären. Die Begeisterung in der Bevölkerung ist enden wollend. Doch hat Österreich zu viel oder zu wenig Feiertage?

VERFAHREN UM KARFREITAG SORGT FÜR WIRBEL

Ein fast schon kurios wirkender Rechtsstreit über 109,09 Euro führte zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) und setzte in Österreich die Bundesregierung unter Druck. Ein konfessionsloser Arbeitnehmer fühlte sich um diese Summe betrogen und klagte durch die Instanzen. Die Entscheidung des EUGH hatte entsprechende Konsequenzen die zu einer allgemeinen Debatte über Feiertage führte.
Letztendlich präsentierte Medien- und Kultur-Minister Gerhard Blümel den „halben Feiertag“ als österreichische Lösung.

Doch hier prallen auch die Gegensätze zwischen den Kammern und Interessensvertretungen aufeinander. Die Wirtschaftskammer ortete zu viele Feiertage im EU-Vergleich und machte Österreich mit 13 gesetzlichen Feiertagen zum Europameister, während die Gewerkschaften – allen voran der ÖGB-Vorsitzende Wolfgang Katzian – davon sprach, das bei diesen Rechenspielen jene Feiertage vergessen werden, die auf Sonntage fallen.

Dies ist soweit richtig, als das in einem durchschnittlichen Jahr 1-2 Feiertage dadurch wegfallen. Ausnahme war hierbei 2018, im letzten Jahr konnte Herr und Frau Österreicher alle gesetzlichen Feiertage voll und ganz auskosten.

Feiertage-Österreich-Liste-Karfreitag
Bild: Diese dreizehn Feiertage gelten für alle Österreicher.

Vergleicht man die Zahlen mit anderen Ländern, dann liegt der EU-Durchschnitt bei 10 Festtagen im Jahr. Somit liegt Österreich mit durchschnittlich 11-12 Ehrentagen eher auf der selben Stufe mit Ländern wie Kroatien, der Slowakei, Malta und Zypern, die realiter ähnlich viele Feietage haben. Nur Spanien (14) und Bulgarien (16) haben mehr (siehe Statista.com, Feiertage in Europa 2016).

FEIERTAGE, DIE KEINE SIND:

Es gibt aber auch eine Reihe von Ausnahmen die das Bild etwas „verzerren“.In den Bundesländern sind an den Tagen denen dem Landespatronen gedacht wird meistens Ämter und Schulen geschlossen. Hingegen sind Gedenktage wie der 12. November (Ausrufung der 1. Republik), 27. April (Unabhängigkeitserklärung von Deutschland 1945) oder der 8. Mai (Ende des Zweiten Weltkrieges) keine offiziellen Feiertage.

Doch es gibt auch andere „inoffiziellen Festtage“, Weinachten (24.12) und Silvester (31.12) sind nämlich keine gesetzlichen Feiertage sondern lediglich in den Kollektivverträgen geregelt, womit es zu feiertagsähnlichen Effekten kommt auf die wohl kein Arbeitnehmer gerne verzichten will.

Ähnlich verhält es sich in der Steiermark und in Kärnten am Karsamstag, die Geschäfte sperren dort nämlich um die Mittagszeit (zw. 12 und 13 Uhr) ihre Pforten.
Das hat u.a. mit dem Brauchtum der sogenannten Fleischweihe zu tun, welche meistens zwischen 13 und 16 Uhr stattfindet. Diese freiwillige Regelung ist eine Entscheidung der jeweiligen Geschäftsführung. Ein Versuch in Kärnten dies zu ändern führte 2008 zu heftigen Protesten. Diese Debatte könnte aber durch den „halben Karfreitag“ wieder aufflammen. Denn wenn der geschäftskräftige Freitag wegfällt, könnte der Bedarf am Samstag länger offen zu halten wiederum steigen.
So verlieren nicht nur die Protestanten und Altkatholiken einen halben Feiertag, sondern auch für Angestellte im Einzelhandel könnte dies das Ende des „halbfreien“ Karsamstags bedeuten.

NEUE KARFREITAGSREGELUNG KÖNNTE PROBLEME BRINGEN:

Hinzu kommt die noch nicht rechtlich ausgehandelte Lösung zum „halben“ Urlaubstag. Denn durch den „halben Feiertag“ entsteht eine Lücke im Arbeitszeitgesetz.
An sich kann ein Urlaubstag auch nur zur Gänze konsumiert werden, somit könnte man quasi von einem „Urlaubsverbot“ sprechen. Auch wenn so manches Unternehmen Urlaubstage in Stunden umrechnen mag, wäre ein solches Vorgehen rechtlich nicht gedeckt.
Juristen sehen hier eine große Hürde aufkommen und auch Fragen wie etwa Arbeitnehmer mit Gleit- oder Schichtarbeitszeiten behandelt werden sollen, sind noch nicht geklärt.

Es wird also jedenfalls noch etliche Punkte geben die ausdiskutiert werden müssen, denn die fast wie Alibidebatte anmutende Diskussion über einen „Schildbürgerstreich“, könnte auch wirtschaftspolitische Bedeutung haben. Rechnet man nämlich die wirtschaftlichen Ausfälle durch die 13 Feier- und Gedenktage auf, dann würden auf Basis der für den Karfreitag attestierten 600 Millionen Euro Verlust, bzw. dem Durchschnittswert von 1 Mrd. Euro Wirtschaftsschöpfung am Tag, 2-4 Prozent (7,8 – 13 Mrd. Euro) des Bruttoinlandsproduktes (369 Mrd. 2017) wegfallen.

Jedoch ist so eine Rechnung mit Vorsicht zu genießen, da sich ja Feiertage unter der Woche stärker auswirken als Freitags oder Samstags und abhängig von der Jahreszeit bestimmte Branchen (z.B. Bau) stärker belastet werden als andere. Außerdem werden auch an Feiertagen Umsätze gemacht.
Fakt ist, das Österreich mit seinen Gedenktagen -abhängig vom Jahr- eher „im oberen Mittelfeld“ innerhalb der Europäischen Union rangiert.
Es bleibt also abzuwarten ob sich die österreichische Volkswirtschaft die aktuellen Feiertage leisten will und wie sich der gesellschaftspolitische Diskurs in dieser Frage weiter entwickelt. Denn weniger Feiertage heißt auch nicht automatisch mehr Umsatz für die Volkswirtschaft, sind es doch ausgerechnet Feste wie Weinachten oder Ostern welche die Kassen im Einzelhandel erst richtig füllen.

BIS BALD,

EUER SIVIC

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VonSivic

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