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Ein tödliches Ende nahm ein Streit zwischen zwei “Call of Duty” Computerspieleren, im Zuge eines Polizeieinsatzes der durch einen Fake-Anruf ausgelöst wurde, starb ein unschuldiger Familienvater in Wichita (Kansas, USA). Trauriger Beigeschmack, um sich möglicherweise vor sogenannten Swatting-Attacken zu schützen, gab das mutmaßliche Ziel des Einsatzes eine falsche Adresse an.

Als Andrew Thomas Finch in Wichita (Kansas, USA) die Tür aufmachte stand er mehreren Polizisten gegenüber, er griff anscheinend zum Gürtel, ein Polizist dachte dass er zu einer Waffe greift und schoss. Andrew Thomas Finch starb mit 28 Jahren, er wurde das erste Opfer in den USA dass durch einen Telefonstreich genannt “Swatting” ums Leben kam.

Hintergrund war ein Streit zwischen zwei Computerspielern, des Taktik-Shooters “Call of Duty”, aufgrund eines Streits um 2 Dollar, infolge einer verlorenen Partie hat einer der beiden einen gewissen Tyler Barris kontaktiert, der von Los Angeles (Kalifornien) aus den Notrufstelle in Wichita angerufen hatte. Denn der verhasste Gegner hatte dort seinen Wohnsitz angegeben. Tyler Barris soll laut Anrufprotokoll – welches CNN vorliegt – von einer Geiselnahme im Haus gesprochen und damit eine gefährliche Situation gezeichnet haben, die die Polizeibeamten vor Ort in höchste Alarmbereitschaft versetzte.

KAKE.com | Wichita, Kansas News, Weather, Sports
Video: Der Fall in Wichita schockt Computerspieler und Streamer weltweit, denn gab es einen Todesfall.

Laut den TV-Sendern CNN und KAKE, wurde der 25 jährige Tyler Barris in Los Angeles festgenommen, dieser soll den vermeintlichen Notruf abgesetzt haben, Tyler Barris war bereits zwei Jahre wegen “Swattings” in Haft, da er 2015 für einen SWAT-Einsatz in Zusammenhang mit einer falschen Bombendrohung im Sendegebäude des kalifornischen Lokalfernsehsenders KABC, verantwortlich war. Ob er wirklich der Täter war, ist laut KAKE noch nicht sicher, Hintergrund ist ein Interview eines Youtubers mit dem vermeintlichen Anrufer.

Swatting ist in den USA ein Volkssport:


Video: Swatting wurde in den USA gewissermaßen zum Volkssport, für die Opfer hält sich der Spaß in Grenzen.

Swatting ist ein Telefonstreich/Falschmeldung bei dem der Täter einen Notruf absetzt und behauptet dass bei einem Opfer etwa ein Brand ausgebrochen wäre, dieser gerade Geiseln nimmt, jemanden erschossen hätte, illegale Waffen im Haus hat oder an einer Bombe bastelt. Die Polizei stürmt dann in der Folge die Wohnung und die Polizisten wundern sich darüber, dass sie in einen Live-Stream eines YouTubers hineinplatzen. Solche Fälle kennt man in den USA bereits seit über 10 Jahren, auch TV-Sender, und Prominente wurden “geswattet”.
Neuerdings werden auch Gegenspieler bei Multiplayerspielen aus Rache für eine verlorene Partie bei den Behörden angeschwärzt.

Gesetzgebung begünstigt Swatting in Österreich:

Ein professioneller österreichischer YouTuber sprach bereits im Laufe des letzten Jahres mit der INSIDE POLITICS Redaktion über die Gefahr die die Impressumspflicht des Audiovisuellen Mediendienstegesetzes (AMD-G), beziehungsweise das mittlerweile auch öffentlich einsehbare Firmenbuch (z.B. über FirmenAbc), für Ihn und seine Familie darstellen würden.
Der Betroffene beschäftigt sich mit historisch und gesellschaftlichen Themen, das könnte seiner Meinung nach nicht jeden Bürger in Österreich gefallen.

Auch die steirische YouTuberin “Survival Lilly” legt laut einem Artikel des Magazins Box (siehe Seite 12) nach mehreren Stalkingfällen ihren Klarnamen nicht mehr offen. Dies wird jedenfalls rechtlich ein Problem, durch das Mediengesetz (§25) und das Audiovisuelle Mediendienstegesetz (§29) sind Blogger beziehungsweise Vlogger, Influencer und audiovisuelle Mediendiensteanbieter (Youtuber, Facebooker etc.) dazu verpflichtet ihre Firmenadressen anzugeben.
Bei diesen Personengruppen ist der Unternehmenssitz nicht selten auch die private Wohnanschrift.

Bild: Das audiovisuelle Mediendienstegesetz sieht eine Veröffentlichung der Adressen des Firmensitzes von YouTubern vor.

Das ist auch dann der Fall, wenn es sich um keine gewerbliche Tätigkeit handelt, wie es bei sehr vielen Blogs die Regel ist. Denn laut Gesetz ist eine “große Webseite” eine Homepage, die in der Lage ist die öffentliche Meinung zu beeinflussen, was den behördlichen Spielraum bei der Impressums-/Offenlegungspflicht sehr breit auslegt und somit Neider durchaus auf den Plan bringen könnte, schnell einmal den ein oder anderen Freizeitblogger “anonym” anzuzeigen.

Hohe Strafen bei Verstößen gegen Impressumspflicht:

Die Strafen liegen beim Mediengesetz bei bis zu 20.000 Euro, das AMD-G sieht für einen Verstoß gegen den §29(2) keine Verwaltungsstrafe vor. Jedoch bei einer Übertretung der jährlichen Meldungspflicht gegenüber der Medienbehörde nach §9, die bis 31. Dezember eines Jahres erfolgen und die Adresse des gewerblichen Anbieters beinhalten muss. Ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu 4.000 Euro. Diese Daten sind dann auch öffentlich auf der Liste der Abrufdienste auf der Webseite der Rundfunk und Telekomregulierungs-GmbH (RTR) einsehbar.

Politisch will man im virtuellen Raum auf mehr Transparenz- und Offenlegungspflicht setzen.
Im Regierungsprogramm ist die Impressumspflicht (obwohl bereits vorhanden) für Neue Medien – aufgrund der Ereignisse rund um Fake-Facebook-Gruppen im Nationalratswahlkampf – vorgesehen. Zuletzt forderte etwa die ÖVP die Klarnamenpflicht im Internet um Hasspostings einzudämmen.

Die praktische Umsetzung solcher Pläne würde hingegen ein organisatorisches Mammutprojekt darstellen. Denn bei Videodiensten als auch Webseiten sind je nach Kategorisierung die Wettbewerbs-/Medienbehörden oder Landespolizeidirektionen zuständig. Der Vergleich mit der Einführung von Fahrradkennzeichen drängt sich hierbei auf, nur mit dem Unterschied dass man im Internet erst einmal die “Täter” finden muss und nicht einfach nur auf der Straße nachsehen kann welches Fahrzeug kein Nummernschild trägt.

BIS BALD,
EUER SIVIC

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VonSivic

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