Gestern war es soweit, Inside Politics – Austria ging auf YouTube und Facebook mit seinen Videos offline. Grund dafür ist eine Entscheidung der Medienbehörde KommAustria wonach unser Kanal unter das Audiovisuelle Mediendienste Gesetz fällt.
Was das für euch und uns nun bedeutet, erfährt ihr hier.
INFO: AUF FACEBOOK GEHT DIE REISE MIT UNSERER NEUEN SEITE INSIDE POLITICS EUROPE WEITER.
Nachdem ich Ende Mai einen Antrag auf Feststellung eingebracht habe, um Rechtssicherheit zu erlangen, hat die Medienbehörde KommAustria mir am 9. Oktober den Feststellungsbescheid zukommen lassen.
Dabei wurden die Facebook-Seite und der Youtube-Kanal Inside Poltics – Austria, nicht aber der Blog Inside-Politics.at, als audiovisuelle Mediendienste eingestuft.
Daraus ergab sich eine vierwöchige Frist, weshalb ich gestern die Kanäle deaktiviert habe, zusätzlich erging eine Berufung beim Bundesverwaltungsgericht.
Für das Verfahren habe ich die renommierte Grazer Rechtsanwaltskanzlei PMSP mit dem Fall beauftragt.
WTF SIVIC?
Die Medienbehörde Komm Austria hat unseren YouTube-Kanal und die gleichnamige Facebook-Seite als gewerblich betriebenen audiovisuellen Mediendienst eingeordnet. Das heißt wir erfüllen die folgenden sechs Voraussetzungen:
- Der Dienst muss als Dienstleistung betrieben werden, d.h. es muss sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handeln.
- Der Anbieter des Dienstes muss die redaktionelle Verantwortung ausüben.
- Hauptzweck muss die Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten sein.
- Verbreitung über elektronisches Kommunikationsnetz (Internet).
- Der Dienst muss an die Allgemeinheit gerichtet sein.
- Die Inhalte müssen audiovisuelle fernsehähnliche Bewegtbilder sein.
Bei uns kommt eine interessante Rechtsprechung aus dem Jahr 2016 zur Geltung.
Denn trotz fehlender wirtschaftlicher Einnahmen gelten wir als Rundfunk-Unternehmen. Hintergrund ist die Meinung der Behörde, dass es keine Absicht zur Gewinnerzielung benötige und auch keine Gewinnerzielung braucht, damit ein Videodienst wirtschaftlich tätig sein muss.
Es reiche dass dieser “kostendeckend” ist, dabei hat die Komm Austria in ihrem Bescheid auch darauf verwiesen, dass die freiwillige Arbeit und eben die Annahme von Spenden (am Blog, nicht auf den Kanälen), sowie der Erhalt von Zuwendungen ausreichen um die wirtschaftliche Tätigkeit festzustellen.
Zur Erklärung, weil die Subangebote (Facebook, YouTube) auf den Blog verweisen, wird diese Vernetzung als Wille des Anbieters ausgelegt, dass es sich um eine “wirtschaftliche Tätigkeit” handelt.
Die anderen Zuwendungen sind meine eigene und die Arbeitskraft von Freiwilligen die mich unterstützen, als auch von mir selbst getätigten Ausgaben die ich für Blog und Videokanal aufwende.
Das Problem an dieser Sichtweise ist, dass diese nun für alle YouTuber/Facebooker usw. in Österreich gelten kann.
Diese Erkenntnis basiert übrigens auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Februar 2016 gegen FPÖ-TV.
Zwar wird immer wieder auf Einzelfallentscheidungen verwiesen, gleichzeitig nutzt die Behörde die Erkenntnisse aus solchen Gerichtsurteilen um Entscheidungen für Einzelfälle zu treffen.
Zur Visualisierung unser Einspruch ist erst der dritte dieser Art in sechs Jahren (!).
Fass ohne Boden und Inside Politics haben bereits auf politischer Ebene letztes Jahr auf diese Möglichkeit hingewiesen, dass dies passieren könnte.
Weiters ist die Behörde der Meinung, dass On The Grid und Inside Politics fernsehähnliche Sendungen sind. Auch hier sehen wir insbesondere in Qualität und Umsetzung keine Ähnlichkeit zu Fernsehangeboten, außerdem sind wir bei unseren Reichweiten auch keine nennenswerte Konkurrenz für Fernsehsender.
Interessant dabei ist, dass uns die Moderation von Veranstaltungen angerechnet wurde, die Bilder oben zeigen Vergleichsaufnahmen von einer SPÖ Veranstaltung und einem Infotag der KommAustria. Links unsere Aufnahmen, rechts professionelle Produktionen die für SPÖ und Rundfunk- und Telekommunikationsregulierungs- GmbH (RTR) hergestellt wurden.
Die Kanäle von SPÖ und RTR-GmbH sind übrigens nicht in der Liste der Abrufdienste der Medienbehörde zu finden.
UND WIE GEHT ES WEITER?
Nun kommen wir zu einem Kuriosum in der Rechtssprechung.
Denn der Blog Inside-Politics.at ist kein audiovisueller Mediendienst, weil die Videos in “Blogbeiträge” komplementär zu Text und oft einmal Bildern eingebettet sind. Dadurch ergibt sich der Umstand, dass wir die Videos die wir bislang produziert haben, hier einbetten können. Wie wir das aber machen, ob über Google-Drive oder den Blog selbst, müssen wir uns noch ansehen. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis ihr wieder bewegte Bilder sehen werdet.
Video: Military History Visualized ist einer der erfolgreichsten YouTuber in Österreich.
Auf YouTube und Facebook könnten wir mit nicht-bewegten Bildern weitermachen. So etwas war schon länger geplant, der Erfolg des österreichischen YouTube Channels “Military History Visualized” mit 275.000 Abonnenten steht uns hier Pate.
Aber keine Sorge, die Reise geht weiter und ich hoffe, Ihr seid wieder mit dabei.
BIS BALD,
EUER SIVIC
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