Willkommen zum sage und schreibe 239. Blogbeitrag!
Hat ein Unternehmen das Recht hat, den Staat zur Kasse zu bitten, wenn dieser für Zustände verantwortlich ist, die eine Firma schuldlos zu Schaden kommen lassen?
Westbahn und ÖBB, ein Tauziehen um Rechtsstaatlichkeit!
Aufnahmen wie diese gingen um die Welt. (Foto: Walter Roschnik)
Dieser Vorgang wurde mit den Zuständen die aufgrund der Flüchtlingskrise entstanden sind, begründet, da weder die Sicherheitsbestimmungen, noch die Bahnhofsqualität eingehalten werden könnte, respektive derzeit eingehalten werden kann, die Westbahn aber weiterhin die Nutzungsgebühren in voller Höhe zahlen muss.
Back to the Roots:
Video 1: Bahnchef Christian Kern im Interview mit Armin Wolf. (Video: ORF, ZIB 2)
Die Fotos und Videobeiträge wurden von ÖBB-Chef Christian Kern als “Bilder von Menschlichkeit, Mitgefühl und Hilfsbereitschaft” tituliert, die ÖBB und Österreich betrachteten sich als “Heilsbringer in der Not“.
Bild 3: Die andere Sicht der Dinge, Christian Kerns Aussagen,
wurden am Westbahnhof genau beobachtet. (Foto: Walter Roschnik)
Nicht zuletzt wegen dieser Sondersituation ließ Christian Kern, im Bezug auf Bahntickets für Flüchtlinge mehrere Augen zudrücken und im Sinne eines pragmatischen Vorgehens, diese ohne Gebührenentrichtung nach Deutschland weiterfahren.
Übrigens, bayrische Politiker- und Innen bezeichnen Österreich mittlerweile als größte “Schlepperorganisation“ in Europa.
“Herr und Frau Österreicher, zahlen bitte!”
Die ÖBB-Holding-AG kann also nun vom Staat (uns) einen Betrag einfordern, den man gemeinhin als “Gebührenentgangsentgeld” (man muss es ja nicht Schadenersatz nennen, ihr wisst schon ein Tor mit Seitenteilen ist auch kein Zaun! 😉 ) bezeichnen kann.
Dieses Recht hat jedes Unternehmen, wann der Staat dem nachkommt, ist eine andere Frage.
Auch die Westbahn ist eine GMBH im Privatbesitz.
Das heißt, dass das Unternehmen dazu verpflichtet ist, bestehende und berechtigte Forderungen gegenüber Vertragspartnern einzufordern.
Diese basieren auf den Zuständen, die in den Bahnhöfen in Wien und Salzburg herrschen. Teilweise oder dauerhaft stattfindende Sperren von Bahnsteigen, Behinderungen beim Betrieb, sowie einem Rückgang von Ticketverkäufen der auf die mediale Berichterstattung zurückzuführen ist.
Wenn es also zu entsprechenden Einschränkungen in der Leistungserbringung von Seiten des Vertragspartners ÖBB kommt, dann sind Forderungen nach Preisnachlässen durchaus gerechtfertigt, sagt beispielsweise der Wiener Rechtsanwalt Mag. Thomas Fraiß in einem Youtube-Video.
In der Regel dienen solche Schreiben auch als “Druckmittel“, um Vertragspartner an deren festgelegten Pflichten zu erinnern oder neue Vertragsbestimmungen festzulegen.
Man beruft sich dabei auf folgenden Grundsatz:
Bahnhofsqualität 1 = 100% des Gebührenbetrags
Seitens der ÖBB wird der Westbahn jedoch vorgeworfen den Preis für die Leistungen der Bahn ihr gegenüber drücken zu wollen und damit Profit aus einer Notlage zu ziehen, die es so nicht gebe.
Aus Bahnkreisen erfährt man dass die Westbahn, die erst im Mai neue Garnituren bestellt hat und seit Anfang Oktober (!) zusätzliche Wagen (siehe Formel 5) anmietet um die steigenden Fahrgastzahlen bewältigen und weitere Angebote anbieten zu können, hier ein billiges Spiel spielt.
Wer also diese Details kennt, kann annehmen dass hinter dem Schreiben ein taktischer Zug zu orten ist.
Zeitpunkt und Wortwahl des Schreibens waren jedenfalls aus Sicht der Öffentlichkeit nicht gerade passend (Fisch und Fleisch) gewählt, in einem demokratisch geführten Rechtsstaat ist dies aber zulässig und zumutbar.
Summa Summarum!
Moralisch gesehen ergeben sich aus der Sachlage jedoch viele Fragen, einige Ideologen in der linken Reichshälfte werden wohl die vermeintliche “Überzahlung” (sofern es eine ist) als Beitragserbringung der Privatwirtschaft (Westbahn) sehen, um so die Bundesbahnen bei der Erfüllung ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Andere würden dies als Wettbewerbsverzerrung bezeichnen.
Der promovierte Jurist Dr. Florian Klenk, seines Zeichens Chefredakteur der progressiv bürgerlichen Wochenzeitung “Der Falter“, sieht die Haltung der Westbahn jedenfalls als beschämende Handlung.
Umgekehrt muss man aber diese beiden Sätze berücksichtigen:
“Ein privates Unternehmen muss selbst seine Kosten decken und positiv bilanzieren, damit es auch Löhne zahlen kann, sonst gibt es vielleicht ein paar Arbeitslose und am Ende keine Westbahn mehr.”
Oder anders gefragt:
“Würdet ihr den vollen Preis der Miete zahlen wollen, wenn euch der Vermieter im Zuge einer Generalsanierung sagt, dass ihr die Wohnung jeweils eine Woche im Monat für einen unbestimmten Zeitraum nicht nutzen dürft?”
Das dürfte wohl auch Florian Klenk vom Falter mit “Sicher nicht!“, beantworten und den Rest werden wohl die Gerichte klären.
Euer Sivic